Di. Okt 29th, 2024

Das Amtsgericht Köln hat am 26. Oktober das Insolvenzverfahren über die Treuk AG eröffnet (Az.: 75 IN 356/17). Anleger der Treuk AG müssen nun den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnte bereits 2015 vor dem Verein “Ratgeber für Finanzen e.V.” Mitarbeiter des Vereins sollen demnach Kontakt zu Verbrauchern aufgenommen haben, um ihnen hochriskante Finanzprodukte u.a. von der Treuk AG schmackhaft zu machen. Am Ende haben die Verbraucher ihre Lebensversicherungspolicen oder Bausparverträge gegen hochriskante Nachrangdarlehen der Treuk AG “eingetauscht”. Vielen Verbrauchern war dabei offenbar nicht bewusst, dass sie sichere Geldanlagen wie Lebensversicherungen zu Gunsten spekulativer Finanzprodukte wie Nachrangdarlehen aufgegeben und damit ihre Altersvorsorge aufs Spiel gesetzt haben.

Denn Nachrangdarlehen bergen das Risiko des Totalverlusts in sich. Im Fall einer Insolvenz, wie sie jetzt eingetreten ist, drohen die Anleger komplett leer auszugehen. Ihre Forderungen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, d.h. zunächst werden die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient. Nur wenn dann noch etwas übrig ist, würden auch die Anleger noch etwas von ihrem Geld wiedersehen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Treuk AG können die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 29. Dezember 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Aussichten der Anleger sind aber sehr gering. Daher empfiehlt es sich weitere rechtliche Schritte zu prüfen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. So können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Berater wegen Falschberatung entstanden sein.

Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. So hätten sie zwingend darüber aufgeklärt werden müssen, dass der “Wechsel” von einer Lebensversicherung in ein Nachrangdarlehen mit einem hohen Risiko behaftet ist. Nachrangdarlehen sind keine sicheren Geldanlagen, sondern mit dem Risiko des Totalverlusts verbunden. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen.

Nach Recherchen des NDR soll es zudem personelle Verpflichtungen zwischen dem Verein “Ratgeber für Finanzen e.V.” und der Treuk AG gegeben haben. Auch über diesen Umstand muss aufgeklärt werden.

Geschädigte Anleger können sich zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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