Sa. Sep 21st, 2024

Berlin (ots) – Im letzten Jahr gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 6.024 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein (2019: 5.985 Meldungen). In 51 Prozent der Fälle (3.078 Meldungen) handelte es um begründete Beschwerden – also Inhalte, die nach umfassender, individueller Prüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen.

Neben pornografischen Inhalten (50 Prozent) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 38 Prozent einen Großteil der begründeten Beschwerden aus. Nach dem zuletzt starken Anstieg wurden 2020 insgesamt 1.174 begründete Fälle registriert – rund 27 Prozent weniger als im Vorjahr (2019: 1.620 Fälle).

Konsequente und schnelle Löschung von Missbrauchsdarstellungen

Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Dieser ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Abhilfe bzw. Löschung der Inhalte vergingen 2020 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,7 Tage – noch einmal weniger, als im Vorjahr (1,97 Tage). Auch im internationalen Vergleich der Beschwerdestellen zählt die FSM damit zu den schnellsten.

Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei diesen Inhalten bei 100 Prozent. 85 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.

Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider. Zusätzlich werden diese Fälle an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weitergeleitet. Von diesen Inhalten befanden sich 2020 die meisten auf Servern in den Niederlanden (257 Fälle), gefolgt von Russland (172 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag eine Woche nach Erstmeldung bei 65 Prozent, nach vier Wochen bei 79 Prozent.

Auch gemeldete Fälle von Hasskriminalität steigen

Im Bereich der Hasskriminalität ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent angestiegen (2020: 80 Fälle; 2019: 61 Fälle). Hierzu zählen neben Volksverhetzung (2020: 33 Fälle; 2019: 34 Fälle) auch Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2020: 36 Fälle; 2019: 22 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (2020: 11 Fälle; 2019: 5 Fälle). Waren die Fälle im Bereich Volksverhetzung nahezu gleich, so konnte in den beiden weiteren Kategorien ein teilweise deutlicher Anstieg beobachtet werden.

In 122 Fällen wurden Gewaltdarstellungen gefunden (2019: 107). Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (43 Fälle), Gewaltverherrlichung (3 Fälle) sowie Verstöße gegen die Menschenwürde (76 Fälle).

Leicht angestiegen sind in diesem Jahr ebenfalls die als jugendgefährdend eingestuften Inhalte (2020: 173; 2019: 125 Beschwerden). Darunter fallen bspw. alle Fälle der Entwicklungsbeeinträchtigung (102 Fälle), d.h. sie sind für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet. In 45 Fällen wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z.B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

In 49 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle stellte die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß fest. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

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