Kamine und Öfen sind eine handwerklich und technisch komplexe Angelegenheit. Sie müssen sich nicht nur in das Gebäude-Ensemble einfügen, sondern auch strengen rechtlichen Vorgaben genügen. “Wenn Kamine und Öfen nicht fachgerecht montiert werden, kann das erhebliche Probleme mit sich bringen. Entsteht beispielsweise ein Brandschaden durch eine unsachgemäß installierte Anlage, zahlt dafür keine Versicherung. Das Stichwort ist Schwarzarbeit laut Handwerksrecht”, warnt Ofen- und Luftheizungsbauer-Meister Marcus Breuer, von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk aus Viersen. Er ist nur einer von zwei Sachverständigen im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf und erstellt Privat- und Gerichtsgutachten mit den Schwerpunkten Kamin- und Kachelöfen, Kamine, Schornsteine, Wassertechnik im Ofen- und Kaminbau, Grundöfen und Hypokausten.
“Dabei darf man Schwarzarbeit nicht falsch verstehen. Es handelt sich dabei nicht nur Tätigkeiten, die nicht regulär abgerechnet und besteuert werden. Als Schwarzarbeit gilt auch, wenn jemand ohne die standesrechtliche Zulassung bestimmte Arbeiten vornimmt. Dazu gehört eben auch die Installation von Kaminen und Öfen”, betont Marcus Breuer. “Das dürfen nur in die Handwerksrolle eingetragene Ofenbaumeister und Personen mit Ausnahmegenehmigung laut Handwerksordnung, niemand sonst.” Es komme aber immer wieder vor, dass die Arbeiten von Handwerksbetrieben oder Kaminofenstudios ausgeführt werden, die das offiziell gar nicht dürften, da sie keinen entsprechenden Meistertitel führten. Der Sachverständige weist auch darauf hin, dass auch Schornsteinfeger keine handwerklichen Kamine und Öfen bauen dürften.
“Kunden ist deshalb dringen dazu geraten, immer auf die notwendige Qualifikation bei ihrem Partner im Kamin- und Ofenbau zu setzen. Damit reduzieren sie erheblich das Risiko, dass etwas nicht zur Zufriedenheit läuft und dass die Anlage, die ja eigentlich Freude und Wärme schenken soll, zur bitteren Enttäuschung wird.”
Für den Fall, dass es dennoch einmal zu einem Schaden und Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt, tritt Marcus Breuer als Sachverständiger und Gutachter auf. Er prüft dann – meist bestellt durch ein Gericht, aber auch beauftragt von einer der Parteien oder beiden – die Anlage und die sachgemäße Installation und bewertet etwaige technische Mängel. Auf diese Weise entsteht in Form eines Gutachtens ein detaillierter Bericht über die Arbeit des Unternehmens. Dieser wiederum kann dann die Grundlage für eine gerichtliche oder auch außergerichtliche Einigung sein. “Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. Das liegt daran, dass unsere Gutachten eine hohe Glaubwürdigkeit genießen, da wir keine Parteienvertreter sind, sondern objektiv ausschließlich der Sache verpflichtet”, sagt Marcus Breuer.
Er ist übrigens auch Mitglied des Sachverständigen-Prüfungsausschusses des Fachverbandes SHK NRW (Sanitär-Heizung-Klima) und der Projektgruppe Technische Richtlinien Ofen- und Luftheizungsbau des Zentralverbandes SHK in St. Augustin. Diese Projektgruppe befasst sich mit der ständigen Überarbeitung und Verbesserung der weitreichenden Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks. “In Anlehnung an meine langjährige ordentliche Tätigkeit als Obmann des Güteausschusses der RAL-Gütegemeinschaft Kachelofen e.V., die sich mit der Sicherung, Überwachung und Kontrolle qualitätstechnischer Eigenschaften von Kachelöfen und offenen Kaminen beschäftigt, habe ich auch im Jahr 2009 das Amt als deren Vorsitzender übernommen”, fügt der Viersener Handwerksmeister hinzu.
Kontakt
ö.b.v. Sachverständiger Marcus Breuer
Marcus Breuer
Schiefbahner Straße 25
41748 Viersen
02162 26077
info@kacheloefen-breuer.de
www.ofen-sachverstaendiger.de
Marcus Breuer
ö.b.v. Sachverständiger Marcus Breuer
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