Der Kauf gebrauchter Kaminöfen über Kleinanzeigen oder Online-Auktionshäuser wirkt auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen, kann aber Probleme mit sich bringen. So dürfen manche Heizgeräte gar nicht in Betrieb genommen werden oder müssen – entsprechend kostspielig – nachgerüstet werden. Denn während für Altgeräte, die bereits in Betrieb sind, noch bis 2024 Übergangsregelungen zum Bestandsschutz greifen, erlöschen diese beim Wechsel des Standortes.
Der HKI Industrieverbrand Haus-, Heiz- und Küchentechnik rät daher allen Interessenten, sich vor der Anschaffung einer gebrauchten Feuerstätte die Bescheinigung der Typprüfung vom Vorbesitzer vorlegen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit bietet die HKI-Feuerstätten-Datenbank – zu finden unter www.ratgeber-ofen.de im Bereich “Service” -, auf der bequem recherchiert werden kann, ob das Gerät den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wer sich für den Erwerb eines Kaminofens interessiert, sollte sich am besten für ein Neugerät entscheiden. Denn alle Neugeräte, die auf dem Markt sind, müssen die Grenzwerte verbindlich einhalten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
Informationsbroschüre klärt auf: “Heizen mit Holz – so geht”s richtig”
Um den Interessenten vor dem Kauf umfassend zu informieren, haben der HKI und die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. eine Informationsbroschüre herausgegeben, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wurde. Die Broschüre informiert neben dem richtigen Heizen mit Holz auch über gängige Typen von Feuerstätten und gibt allen, die eine moderne Feuerstätte anschaffen oder einen alten Ofen austauschen möchten, wichtige Entscheidungshilfen.
Die Broschüre, ein zugehöriger Informationsfilm und weitere Informationen stehen auf der Seite www.richtigheizenmitholz.de zur Verfügung.
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