So. Aug 4th, 2024

Es klingelt an der Tür. Es ist neun Uhr abends. Wer mag das sein? Der Mann drückt auf den Knopf der Sprechanlage. Da meldet sich eine dramatische Stimme: “Hier spricht die Polizei, bitte machen Sie auf!”

Der Mann ist schon im Schlafanzug. Er hatte es sich vor dem Fernseher gemütlich gemacht und ein Bier getrunken. Was mag die Polizei von ihm wollen? Er ist sich keiner Schuld bewusst.

Schnell zieht er sich noch einen Bademantel über, da kommen schon zwei Polizeibeamte mit einer jungen Frau die Treppe herauf.

Sie werfen ihm vor, mit seinem Auto das Fahrzeug der jungen Dame angefahren zu haben und danach weggegangen zu sein, ohne den Schaden anzuzeigen.

Das ist Fahrerflucht und damit eine Straftat, erklärt der Polizist ernst. Der Mann beteuert, den ganzen Tag nicht mit dem Auto gefahren zu sein, aber das hilft ihm nichts. Er muss mit auf die Polizeiwache, um ein Protokoll aufzunehmen.

Zum Glück kennt er André Berner, KFZ-Sachverständiger aus Burgdorf. Den ruft er an und bittet ihn um ein Gutachten.

Die Sachverständigen stellen zunächst fest, dass die Lackspuren an den beschädigten Fahrzeugen tatsächlich zusammenpassen. Es muss also einen Zusammenstoß gegeben haben.

Aber André Berner ist misstrauisch. Die Höhen der Kratzspuren passen nicht zueinander. Sie rekonstruieren die Park-Karambolage und siehe da, so wie die junge Frau den Fall geschildert hat, kann es auf gar keinen Fall gewesen sein.

Die Spuren weisen vielmehr auf einen anderen Hergang hin. Viel wahrscheinlicher erscheint jetzt, dass die junge Frau den Schaden beim Einparken selbst verursacht hat und dann dem Halter des anderen Fahrzeuges die Schuld in die Schuhe schieben wollte.

Sie hatte nicht bedacht, dass ein Auto beim Bremsen vorne etwas einnickt und dadurch die Höhenunterschiede bei den Farbspuren erklärlich werden.

So konnte durch einen findigen Kfz-Sachverständigen ein Unschuldiger vor einem Fehlurteil, dem Entzug des Führerscheins und einer saftigen Geldstrafe bewahrt werden. Außerdem bekam er von der Unfallgegnerin den entstandenen Schaden ersetzt.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung musste ihm ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur stellen. Außerdem bekam er eine Aufwandsentschädigung und die Wertminderung seines Fahrzeuges ausgezahlt.

Unter der Telefonnummer 05136 959 51-0 ist das Kfz-Büro Berner täglich zu erreichen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage www.svberner.de

Kontakt
KFz Sachverständigenbüro Berner GmbH
Joachim Berner
Wundramweg 5
31303 Burgdorf
05136 959 51-0
info@svberner.de
www.svberner.de

Joachim Berner
KFz Sachverständigenbüro Berner GmbH

info@svberner.de

http://www.svberner.de

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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