Mi. Aug 28th, 2024

Köln (ots)

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht in dem am Donnerstag präsentierten Rechtsgutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum in weiten Teilen eine “gut inszenierte Verteidigung” des Auftraggebers, des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki. Trotz einer handwerklich soliden Darstellung der Rechtsnormen und eines nachvollziehbaren Untersuchungsraster kämen weder die Opfer noch das kirchliche Selbstverständnis als Maßstab ins Spiel, an dem das Handeln der Bistumsverantwortlichen zu messen gewesen wäre, schreibt Schüller im “Kölner Stadt-Anzeiger” (Samstag-Ausgabe). “Bei genauer Analyse des Gutachtens und seiner Präsentation bleiben Fragen und entstehen Fragwürdigkeiten”, so der Experte.

Schüller wirft der 900-Seiten-Untersuchung der Kölner Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger methodische Mängel bei der Auswahl der befragten Verantwortungsträger sowie falsche Behauptungen etwa über kirchenrechtliche Strafnormen vor, die “zu Persilscheinen für die Vertuscher” würden.

Zur Rolle Woelkis, bei dem die Gutachter im Gegensatz zu seinen verstorbenen Vorgängern Joachim Meisner und Joseph Höffner keine Pflichtverletzungen festgestellt haben, schreibt Schüller, dass die Gutachter Woelkis langjährige Position als Weihbischof im Erzbistum Köln fälschlich heruntergespielt hätten. In der Darstellung des Gutachtens würden Weihbischöfe “geradezu grotesk zu subalternen, unbedeutenden Randgestalten”. Als Teil des engsten Beraterkreises von Kardinal Meisner “war Woelki auch ein aktiver Mitwisser und müsste die Frage beantworten, ob er Kardinal Meisner bei dessen Vertuschung unterstützt hat.” Im Gutachten gebe es dazu nur “Ausflüchte”.

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