Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenz macht, sei es durch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers oder durch selbständige Tätigkeit, dem droht eine (fristlose) Kündigung.
Tätigkeit für Konkurrenten des Arbeitgebers
Bei einem Tätigwerden für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers droht dem Arbeitnehmer auch dann eine Kündigung, wenn der Arbeitsvertrag kein ausdrückliches Verbot der Konkurrenztätigkeit vorsieht. Dazu das Hessische Landesarbeitsgericht: Einem Arbeitnehmer ist während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2013 – 21 Sa 850/12 -, juris).
Selbstständige Tätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber
Eine Kündigung riskiert aber auch, wer als Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine selbstständige Tätigkeit ausübt und damit dem Arbeitgeber Konkurrenz macht. Dazu das Hessische Landesarbeitsgericht in einer anderen Entscheidung: Bietet ein Arbeitnehmer im Marktbereich seines Arbeitgebers Dienste und Leistungen für Dritte an, übt er eine Konkurrenztätigkeit aus, die im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen kann (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2013 – 16 Sa 593/12 -, juris).
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer
Wenn Sie neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit noch eine andere Tätigkeit ausüben wollen, sollten Sie sich unbedingt zuvor rechtlich beraten lassen. Regelmäßig sehen Arbeitsverträge entsprechende Anzeigepflichten vor. Jedwede Konkurrenztätigkeit oder Tätigkeit in einem dem Sektor des Arbeitgebers ähnlichen Bereich, sind besonders gefährlich. Hier riskieren Arbeitnehmer unter Umständen eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber
Wenn der Arbeitnehmer eine unerlaubte Nebentätigkeit ausübt, ist eine Kündigung nicht automatisch möglich. Häufig muss zunächst abgemahnt werden. Jedenfalls wenn der Arbeitnehmer eine Konkurrenztätigkeit ausübt, kann eine Kündigung aber unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein.
Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsfällen
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen und im Zusammenhang mit geplanten oder durchgeführten Freistellungen von der Erbringung der Arbeitsleistung. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigung oder einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen. Sie können sich von Fachanwalt Bredereck außerdem eine Strategie zur optimalen Verteidigung ihrer Rechtsposition skizzieren lassen.
Wer wir sind
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal “Fernsehanwalt” werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.
9.11.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
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