Di. Aug 27th, 2024

2.000,00 € Extrazahlung nach nur 9 Monaten Verfahrenszeit

Zug, den 30.06.2016 Wenn die Versicherungsverträge nicht die gesetzlich geregelten Verbraucherschutzrichtlinien erfüllen, Formfehler enthalten oder vorgeschriebene Beratungs- und Belehrungskriterien bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß eingehalten wurden, gelten diese Verträge als schwebend unwirksam. Für Kunden bedeutet dies, dass sie das Recht ausüben können, auch Jahre später noch von ihren Verträgen zurück treten zu können…
Fast die Hälfte aller Versicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007 sind nicht korrekt.

Verbrauchschutzorganisationen und Kritiker der Versicherungsbranche sowie auch das Projekt LV Doktor nehmen an, dass fast 50 Prozent aller nach dem sogenannten Policenmodell geschlossenen Lebensversicherungen aufgrund enthaltener Fehler schwebend unwirksam sind und somit widerrufen werden können. Der Widerruf bewirkt die komplette Rückabwicklung der Police, so dass betroffene Versicherungskunden Anspruch auf die Rückerstattung aller eingezahlten Beiträge und deren Verzinsung haben.

Kunden sollten aufgrund der größtenteils von LV Doktor erreichten rechtlichen Ausgangslage, wie zum Beispiel den Widerrufsjoker, deshalb nun unbedingt überprüfen lassen, ob auch ihre Verträge fehlerhaft sind, denn eine Rückabwicklung der Lebensversicherung bringt gegenüber der bloßen Kündigung einen finanziellen Vorteil, vor allem dann, wenn die Verträge über mehrere Jahre bedient wurden. Alle, die über eine Rechtschutzversicherung verfügen, haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche in einem Einzelverfahren relativ zügig durchzusetzen.

2.000,00 Euro Nachzahlung binnen eines dreiviertel Jahres

Beispiel: Stefanie D. zahlte in ihrer 2004 bei einem großen Versicherungsunternehmen geschlossenen Lebensversicherungsvertrag über 10 Jahre lang insgesamt rund 10.191,00 € an Prämien ein. Bei vorzeitiger Kündigung der Police im Jahr 2015 berechnete die Versicherungsgesellschaft der Kundin jedoch lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von knapp 5.000,00 €. Weil der Versicherungsnehmerin diese Summe zu gering erschien, konsultierte sie das Expertenteam von LV-Doktor, das sich für die Rechte von Lebens- und Rentenversicherungskunden nun bereits seit fast zehn Jahren stark macht. Das auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltsnetzwerk des Projektes prüfte den Vertrag und stellte fest, dass dieser, wie abertausende in Deutschland, fehlerhaft ist. Folglich unterstützten sie die Kundin mittels dem über Jahre erworbenen Erfahrungsschatzes, ihr Recht auf umfängliche Rückerstattung gerichtlich einzuklagen.

Das zuständige Gericht teilte die Auffassung der Kundin und der LV-Doktor-Anwälte und schlug einen Vergleich vor, bei dem die Versicherung zu einer Nachzahlung in Höhe von rund 2.000 € aufgefordert wurde. Der Vergleich wurde zügig akzeptiert, die Nachzahlung prompt angewiesen. Die Kundin erhielt nun nach einem dreiviertel Jahr Verfahrensdauer insgesamt 2.000,00 € mehr statt des ursprünglich bei Kündigung ihres Vertrages ermittelten Rückkaufswertes.

Lebensversicherungsvertrag jetzt in bares Geld verwandeln

Wer seinen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat, sollte diesen jetzt unbedingt von einem auf die Rückabwicklung und Anfechtung von Lebensversicherungsverträgen spezialisierten Anwalt auf Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen. Wer außerdem über eine Rechtschutzversicherung verfügt, kann in vielen Fällen den unliebsamen und teuren Altvertrag relativ schnell in bares Geld verwandeln. Denn dank verschiedener Urteile und der ausgezeichneten Erfolgsaussichten müssen die Rechtsschutzversicherer die Kosten für einen entsprechenden Rechtsstreit übernehmen.

Weitere Informationen unter http://www.proconcept.ag

Jens Heidenreich
proConcept AG

swd@proconcept.ag

http://www.proconcept.ag

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