(Mynewsdesk) FGH, 2017 – Lärmschutz und Spaß an lauter Musik sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: Werden die Ohren durch zu große Lautstärke überstrapaziert, bestehen nicht nur die Gefahren von Hörschäden, anhaltenden Ohrgeräuschen (Tinnitus) und Überempfindlichkeiten bei normalen Geräuschen (Hyperakusis), das Gehör wird in eine vorübergehende Schwerhörigkeit versetzt und liefert am Ende nur noch ein dumpfes Hörerlebnis, länger anhaltendes Rauschen in den Ohren inklusive. Fachleute sprechen hier von einer Temporary Threshold Shift. Bei dieser sogenannten vorübergehenden Hörschwellverschiebung normalisiert sich das Gehör wieder, sofern eine ausreichende Ruhephase gegeben ist. Wer verantwortungsbewusst mit seinem Hörsinn umgeht und trotzdem nicht auf lauten Musikgenuss verzichten möchte, beachtet daher einige sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen: Abstand zu Lautsprechern und anderen Lärmquellen halten und Schallschutz nutzen. Eine komfortable Lösung ist individuell angefertigter Gehörschutz, dieser dämmt vor allem die gefährlichen hohen Frequenzen um circa 30 dB. Die dadurch entstehende Klangveränderung wird nach kurzer Zeit kaum noch wahrgenommen, da sich das Gehör daran gewöhnt.
„Das Hörzentrum im Gehirn ist in der Lage, sich auf veränderte Klangbilder einzustellen, so dass der Lärmschutz schon nach kurzer Zeit nicht mehr bemerkt wird und dazu beiträgt die Ohren zu schonen“, sagt FGH Geschäftsführer Burkhard Stropahl. „Diese Eigenschaft ist übrigens auch dafür verantwortlich, dass viele Menschen beginnende Hördefizite zunächst nicht bemerken und sich an das allmählich immer schlechtere Hören und Verstehen gewöhnen.“ Wer also seine Ohren schützt sorgt in zweierlei Hinsicht vor: Hörschäden durch Lärm- und Lautstärkeeinwirkungen werden verhindert und der bewusste Umgang mit dem Gehör führt zu mehr Bewusstsein und Sensibilität gegenüber möglichen Veränderungen der Hörleistung.
Besonders bei Open-Air-Konzerte, Musikfestivals, Straßenfesten, Sportveranstaltungen und vielen anderen Gelegenheiten, bei denen es laut werden kann, denken oft nur wenige daran, die Ohren zu schützen. Denn als Lärm gelten in der Regel nur Geräusche, die als störend und nervend empfunden werden. Doch gerade bei Konzerten und in Diskotheken kann die Musik aufgrund ihrer Lautstärke gehörschädigend wirken, da bei diesen Anlässen viele Menschen die natürlichen Schutzmechanismen nicht mehr beachten. Experten empfehlen daher das Tragen von Gehörschutz zur Lärmprävention. Denn neben Hörsturz und Knalltrauma, die unmittelbar eintreten, können auch viele kleinere Lärmeinwirkungen, die subjektiv als folgenlos empfunden werden, sich im Laufe der Zeit zu bleibenden Hörschäden summieren. Ist man regelmäßig Lautstärken ab 85dB ausgesetzt, wirkt sich dies nachweislich schädigend auf die Ohren aus. Daher ist bei dauerhaften Geräuscheinwirkungen dieser Intensität an Arbeitsplätzen das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben. Bei Lautstärken ab 100dB kann es schon nach kurzer Zeit zu bleibenden Hörschädigungen kommen – zum Vergleich, ein normales Gespräch hat eine Lautstärke von ungefähr 55-60dB. Dabei erhöhen sich die Schallpegel nicht linear, sondern um ein Mehrfaches.
Wer also möglichst lange Musik genießen und im täglichen Leben und in Gesprächen alles hören und verstehen möchte, für den ist der Schutz Ohren vor Lärmeinwirkung ein unbedingtes Muss. Universell verwendbare Ohrstöpsel oder Individuell gefertigten Gehörschutz inklusive ausgiebiger Beratung hierzu gibt es bei den etwa 1500 Partnerakustikern der Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH). Darüber hinaus bieten sie auch Informationen rund ums Hören, kostenlose Hörtests und alles nötige Fachwissen für eine Hörgeräteversorgung. Die FGH Partner sind zu erkennen am Ohrbogen mit dem Punkt. Einen Fachbetrieb in der Nähe findet man unter www.fgh-info.de (http://www.fgh-info.de/)
Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: “FGH”
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