2. August 2017 – Im März 2017 ist das “Cannabis-Gesetz” in Kraft getreten, seitdem ist es in Deutschland möglich, bei schwerwiegenden Erkrankungen Cannabinoide ohne Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle auf Rezept zu erhalten und die Kosten von der Krankenversicherung erstattet zu bekommen. Ärzte jeder Fachrichtung, mit Ausnahme von Zahnärzten und Tierärzten, dürfen medizinisches Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Und das neue Cannabis-Gesetz zeigt bereits einen Effekt: Das Patienteninteresse steigt stetig, wie die Anträge auf Behandlung mit Cannabis, die bei den Krankenkassen seit März 2017 eingegangen sind, belegen. Nach den Recherchen der Expertenplattform Leafly.de werden momentan allerdings mehr als 60 Prozent der Anträge auf eine medizinische Cannabis-Therapie abgelehnt.
“Das Cannabis-Gesetz legt fest, dass der Arzt die Therapiehoheit hat und entscheiden kann, ob eine Cannabis-Behandlung im individuellen Fall sinnvoll ist. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kostenübernahme für diese Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Laut dem Deutschem Ärzteblatt lehnen die Krankenkassen etwa 25 bis 50 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme einer Behandlung mit Cannabis ab. Schaut man sich die Zahlen der großen Krankenversicherer an – jedenfalls von den Kassen, die bereit waren, ihre Zahlen zu veröffentlichen – sieht die Quote sogar noch schlechter aus”, erklärt Sandrina Kömm-Benson, Chefredakteurin von Leafly.de.
Diese Regelung bezieht sich auf Cannabisblüten, auf Cannabis Extrakte wie auch auf Medizinprodukte mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Welche Krankheiten unter diese Definition fallen, ist im Gesetzestext nicht näher aufgeführt. Als etablierte Anwendungsgebiete für Cannabis Arzneimittel gelten unter Medizinern chronische Schmerzen, Spastik, Multiple Sklerose, Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Aber auch bei dermatologischen Problemen, wie bei Neurodermitis oder Psoriasis, wurden positive Verbesserungen beobachtet, ebenso wie bei neurologischen Leiden wie Epilepsie oder ADHS/ADS. Hinzu kommen psychiatrische Krankheitsbilder und Symptome wie Schlafstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Angststörungen. Aber auch bei internistischen Erkrankungen wie Arthritis, Colitis ulcerosa und Morbus Crohn wurde von vielversprechenden Effekten durch Cannabinoid-haltige Medizinprodukte berichtet. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.leafly.de.
Firmenkontakt
Leafly.de, Leafly Holding Inc.
Sandrina Kömm-Benson
c/o [know:bodies] gmbh Sophie-Charlotten-Str. 103
14059 Berlin
0307037412
presse@leafly.de
www.leafly.de
Pressekontakt
[know:bodies] gesellschaft für integrierte kommunikation und bildungsberatung mbh
Prof. Dr. Astrid Nelke
Sophie-Charlotten-Str. 103
14059 Berlin
0307037412
nelke@knowbodies.de
http://www.knowbodies.de
Sandrina Kömm-Benson
Leafly.de, Leafly Holding Inc.
presse@leafly.de