Fr. Okt 4th, 2024

Lebensversicherungen mit Garantiezins werden offenbar zum Problem für die Versicherer. Mehrere Versicherungskonzerne planen daher nach Medienberichten den Verkauf dieser Altverträge.

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld sorgt für Probleme bei den Lebensversicherern. Dabei geht es besonders um ältere Policen mit Garantiezins. Nach Medienberichten suchen diverse große Versicherungskonzerne nach Wegen, sich von den vergleichsweise hoch verzinsten Altverträgen zu trennen. Eine Option ist demnach der Verkauf der Policen an spezielle Abwickler, sog. Run-Off-Plattformen. Betroffen wären insgesamt mehrere Millionen Lebensversicherungsverträge.

Das kann auch Konsequenzen für die Altersvorsorge von den betroffenen Verbrauchern haben. Sie würden bei einem Verkauf mit neuen Vertragspartnern konfrontiert. Zwar muss die Finanzaufsicht BaFin dafür Sorge tragen, dass die Interessen der Verbraucher bei einem Verkauf gewahrt bleiben, dennoch fürchten Verbraucherschützer, dass es zum Beispiel bei der zukünftigen Überschussbeteiligung zu negativen Auswirkungen kommen könnte.

Millionen Bürger, die ihre Altersvorsorge auch auf einer Lebensversicherung aufgebaut haben, könnten von den Verkaufsplänen betroffen sein. Rein rechtlich können die Versicherer die Policen verkaufen, solange die garantierten Leistungen erhalten bleiben, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Überschussbeteiligung könnte aber geringer ausfallen als es von den Versicherten erwartet wurde. Verbraucher, die dieses unsichere Spiel nicht akzeptieren möchten, können prüfen lassen, ob der Widerspruch der Lebensversicherung möglich ist.

Im Gegensatz zur vorzeitigen Kündigung der Police ist der Widerspruch in der Regel finanziell deutlich interessanter. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Verbraucher nicht nur den Rückkaufswert, sondern seine geleisteten Prämien fast vollständig zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abzug gefallen lassen.

Der Widerspruch ist in der Regel dann möglich, wenn der Verbraucher nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen erhalten hat oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde. Dann wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt, sodass der Vertrag auch heute noch widerrufen werden kann. Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, ist der Widerspruch häufig möglich. Aber auch bei anderen Policen liegen die Voraussetzungen für den Widerspruch oftmals vor. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch gegeben sind.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html)

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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