Fr. Okt 11th, 2024

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck.

Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherungen zum privaten Finanzplan von Verbrauchern, um im Alter etwas “auf der hohen Kante” zu haben. Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen sollten dafür sorgen. Doch diese Pläne sind zuletzt immer mehr ins Wanken geraten. Auf der einen Seite kann sich die Lebensplanung der Versicherungsnehmer ändern, so dass sie sich gerne von ihrer Police wieder trennen möchten. Auf der anderen Seite werden die Lebensversicherungen auch für die Versicherer aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zur Belastung. Wie verschiedene Medien zuletzt berichteten, überlegen daher mehrere große Versicherungskonzerne sich von den Policen zu trennen, sprich einen Käufer zu suchen.

Bevor ein sog. Run-off über die Bühne gehen kann, muss die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin grünes Licht für den Verkauf geben. Sie soll dafür sorgen, dass die Verbraucher nicht benachteiligt werden. Dennoch kann der Verkauf der Policen an eine Abwicklungsfirma ein Risiko für die Versicherungsnehmer darstellen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Wenn die Lebensversicherung verkauft wird, kann der Käufer zwar nicht an den Garantiezinsen rütteln. Allerdings könnte die Überschussbeteiligung niedriger ausfallen und das würde den Versicherungsnehmer treffen. Denn die Abwicklungsfirmen sind an einem Neukundengeschäft in der Regel nicht interessiert, nur die bestehenden Policen werden abgewickelt. Dadurch entfällt der Wettbewerb und für die Versicherungsgeber ist es nicht wichtig, möglichst attraktive Konditionen zu bieten. Daher könnten sie sich darauf beschränken, die Versicherungsnehmer nur im vorgeschriebenen Mindestumfang an den Überschüssen zu beteiligen. Unterm Strich könnte daher am Ende der Laufzeit eine deutlich kleinere Summe für den Versicherungsnehmer herauskommen als er beim Abschluss der Police noch gedacht hatte.

Die Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen, ist in der Regel aber keine Option, da der Versicherungsnehmer dann nur den Rückkaufswert erhält. Lukrativer ist zumeist der Widerspruch der Lebensversicherung. Dann erhält der Versicherungsnehmer seine gezahlten Beiträge fast vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen Abzug gefallen lassen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch vorliegen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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