Klage des Medienhauses Lensing gegen die Stadt Dortmund geht weiter
Internetauftritt verletzt nach Einschätzung des Verlags das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Staatsferne – Aufgabe einer Kommune sei es, zu informieren, nicht zu kommentieren oder zu berichten
Hamburg, den 18.10.2019
Kern der Auseinandersetzung ist die Internetpräsenz der Stadt Dortmund unter der Adresse www.dortmund.de. Dort haben nach Auffassung des Medienhauses Lensing und dessen Anwälten die redaktionellen Inhalte stark zugenommen. Diese Aufgabe aber obliege den freien Medien, nicht den aus Steuermitteln finanzierten Kommunen. “Auch wenn in den Pressestellen ausgebildete Journalisten arbeiten sollten, die Aufgabe der Berichterstattung obliegt alleine den Medien” sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher der beiden Berufsverbände DPV Deutscher Presse Verband und bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten. “Die öffentlichen Einrichtungen haben zu informieren, nicht aber zu berichten oder sogar zu kommentieren.”
Die Stadt Dortmund hat in der Zwischenzeit ihren Internetauftritt überarbeitet und die strittige Berichterstattung entfernt. Beide Seiten scheinen aber auf einen richterlichen Entschluss hinzuwirken. Laufkötter: “Dieser Streit kann sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.” Damit würde dann höchstrichterlich entschieden, wie weit Kommunen mit ihrer eigenen Berichterstattung gehen dürfen. “Wir sehen eine Einschränkung der Berichterstattung, wenn öffentliche Stellen ihre eigenen Kanäle aufbauen, denn dann wird es für den Leser beziehungsweise den Zuschauer schwer zu erkennen sein, ob es sich hier tatsächlich noch um unabhängige Berichte handelt”, so Laufkötter weiter.
Die Klage des Medienhauses wird derzeit vor dem Landgericht Dortmund verhandelt. Mit einem Urteil ist nicht vor Anfang November 2019 zu rechnen.
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