Leipzig, 26.07.2017. „Wenn einer Immobilie schlechte Energiewerte nachgewiesen werden können, kann dies den Kaufpreis enorm mindern“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe und bezieht sich dabei auf eine Untersuchung des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung. „Wer also eine Immobilie mit einer alten Heizung, undichten Fenstern und mangelnder Dämmung verkaufen will, muss mit einem herben Preisverlust Prozent rechnen, beziehungsweise den Preis dementsprechend senken“, so Praus. Das RWI wertete über einen längeren Zeitraum mehrere tausend Verkaufsanzeigen mit Hilfe statistischer Methoden aus. Dabei gab es einen Unterschied zwischen Verkäufern, die solche Werte lieber verschweigen und denen, die der seit drei Jahren geltenden Veröffentlichungspflicht nachkommen. Dabei handelt es sich bei jenen, die die Energiewerte verschweigen, oft um Immobilien mit schlechter Energieeffizienz. Der Untersuchung zufolge hatte die Intransparenz Erfolg – wobei sich über den moralischen Aspekt natürlich streiten lässt. Interessant ist, dass Verkäufer mit veralteten Häusern, die sich korrekt verhalten hätten und die schlechten Energiewerte preisgaben, mit zweistelligen Preisabschlägen zu kämpfen hatten. „Hingegen können sich Eigentümer, die ihre Immobilie auf den neuesten Stand gebracht haben, natürlich umso mehr damit schmücken und aufgrund der Sanierung einen höheren Preis erzielen“, so Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe weiter. Für den Verkäufer ist es also immer von Vorteil, die Vorzüge eines verbrauchsarmen Hauses hervorzuheben. „Zudem sind Immobilienanbieter seit dem 1. Mai 2014 ohnehin verpflichtet, den Energieverbrauch des Hauses in Verkaufsanzeigen zu veröffentlichen und den entsprechenden Energieausweis vorzulegen“, so Praus weiter. Der Energieausweis enthält drei wichtige, zentrale Angaben nämlich die Art der Heizung, den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr sowie ein Energiekennwert („A“ oder „B“). „Diese Pflicht gilt gleichermaßen für Privatverkäufer, aber auch für Makler und Banken“, so Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe. Abschließend sagt Praus: „Sollten die Energiekennwerte fehlen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet“. Dem RWI zufolge halten sich nur 40 Prozent der Privatverkäufer an die Veröffentlichungs-Vorschriften.
Stephan Praus
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