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Leipzig, 16.05.2017. „Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur optisch oft schöner als Neubauten, sie bringen auch viele Vorteile mit sich. Interessenten sollten sich von einem zunächst vielleicht vergleichsweise hohen Kaufpreis für eine ‚alte’ Immobilie nicht abschrecken lassen“, erklärt Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe. Das Unternehmen LEWO ist auf dem Gebiet der Sanierung von Denkmalimmobilien spezialisiert. „Viele Menschen fürchten sich vor einer aufwendigen Sanierung oder Renovierung. Dabei ist ihnen nicht bewusst, dass ihnen der Staat durch Abschreibungen eine enorme finanzielle Erleichterung zubilligt“, so Praus weiter. Steuern zu sparen ist einer der großen Vorteile bei denkmalgeschützten Immobilien oder sogenannten Denkmalschutz-Immobilien. „Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten für die Immobilie und deren Sanierung über mehrere Jahre verteilt, steuerlich geltend gemacht werden können. Die Summe, die dabei konkret gespart werden kann, hängt vom persönlichen Steuersatz und von den Sanierungskosten ab“, erklärt Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe. Grundsätzlich gilt, dass Neubauten zur Vermietung mit einem linearen Abschreibungssatz von zwei Prozent steuerlich geltend gemacht werden können und damit das zu versteuernde Einkommen senken. Der Bauherr kann diesen Abschreibungssatz über 50 Jahre verteilt nutzen. „Den Grundstücksanteil darf er allerdings nicht dazuzählen. Bei selbstgenutzten Immobilien geht er – steuerlich betrachtet – ebenfalls leer aus“, so Praus. Auch für vermietete Altbauten gibt es eine lineare Abschreibung: Käufer von Häusern, die ab 1925 errichtet wurden, können 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Für Häuser, die vor 1925 errichtet wurden, gilt ein Satz von 2,5 Prozent für einen 40-jährigen Abschreibungseitraum. Wieder bezieht sich die Förderung nur auf die Immobilie – also ohne den Grundstücksanteil. „Noch spannender wird es im Hinblick auf die Sanierungskosten, da der Staat diesen Bereich besonders fördert“, so der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe. Wer sich dazu entscheidet, einen denkmalgeschützten Altbau zu sanieren bzw. sanieren zu lassen, um sie danach zu vermieten, kann die anfallenden Kosten acht Jahre lang mit jährlich neun und weitere vier Jahre lang mit sieben Prozent zusätzlich zur linearen Abschreibung steuerlich geltend machen. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber sogar Förderungen für Eigennutzer vor: „Selbstnutzer können Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils mit neun Prozent jährlich abschreiben. Eine lineare Abschreibung ist allerdings auch in diesem Fall nicht vorgesehen“, erklärt Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe abschließend.

Stephan Praus
LEWO Unternehmensgruppe
Cöthner Strasse 62
04155 Leipzig

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