Schlechte Nachrichten für die Anleger des Lloyd Flottenfonds XI: Über die Gesellschaft des Fondsschiffes MS Barbados wurde am 5. Oktober das Insolvenzverfahren regulär eröffnet (Az.: 501 IN 2/17).
Schon Anfang des Jahres musste die MS Barbados Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Insolvenzantrag stellen, weil die Bank zu keiner weiteren Finanzierung bereit war. Nun hat das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren regulär eröffnet. Für die Anleger, die sich seit Anfang 2008 am Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) beteiligen konnten, werden finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Denn auch das zweite Fondsschiff, die MS Bonaire, ist in schwierigem Fahrwasser. Zudem hat sich die Containerschifffahrt immer noch nicht von ihrer Krise erholt.
Die Anleger des Lloyd Flottenfonds XI bekamen die Krise der Containerschifffahrt schnell zu spüren. Nach der Finanzkrise 2008 waren die boomenden Jahre vorbei. Die Nachfrage ging zurück und sorgte bei bestehenden Überkapazitäten für sinkende Charterraten. Das brachte zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten.
Allerdings können sich die Anleger gegen die drohenden Verluste wehren, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung können in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Die Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu zählt auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. In den Anlageberatungsgesprächen wurden die Risiken aber erfahrungsgemäß häufig nicht oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurde die Beteiligung an einem Schiffsfonds oftmals als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds in der Regel aber um eine spekulative und damit auch riskante Geldanlage. Zu den Risiken zählen etwa die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts.
Wurden die Anleger über die Risiken nicht aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dabei sollte die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten werden, d.h. mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft.
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