Das Amtsgericht Niebüll hat am 2. Juni 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über die MS Daphne Schulte Shipping GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).
Der Massengutfrachter MS Daphne Schulte war Investitionsobjekt des Ende September 2008 aufgelegten Lloyd Flottenfonds XII. Darüber hinaus investierte die Fondsgesellschaft noch in die Schiffe MS Dora Schulte und MS Diana Schulte. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 15.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen. Nach der Insolvenz der MS Daphne Schulte müssen die Anleger um ihr investierten Geld fürchten. Ob die zwei verbliebenen Schiffe des Lloyd Flottenfonds XII angesichts der anhaltenden Krise der Handelsschifffahrt die notwendigen Erträge erwirtschaften können, erscheint zumindest ungewiss.
Allerdings haben die Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können sich u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend und verständlich über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Allerdings wurden in den Beratungsgesprächen oftmals nur die Vorzüge einer Beteiligung an einem Schiffsfonds dargestellt. Oftmals war von einer renditestarken und sicheren Geldanlage die Rede.
Tatsächlich sind Schiffsfonds aber spekulative Kapitalanlagen, die einer Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Diese wurden nach der Finanzkrise 2008 immer deutlicher. In der Folge gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da sich die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen ließen. Am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft und die Anleger haben dadurch in den vergangenen Jahren viel Geld verloren.
In den Beratungsgesprächen hätten sie aber über die Risiken wie die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch über die Möglichkeit des Totalverlusts ihrer Einlage aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen, bestehen gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
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