Sa. Okt 12th, 2024

Köln (ots)

Juristischer Erfolg! Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat am 27. April die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen gegen einen Reporter und eine freie Mitarbeiterin des Senders RTL aus rechtlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist damit abgelehnt.

In der ausführlichen Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Amtsgerichts heißt es unter anderem: “Die im Anschluss an die Ausstrahlung des Fernsehbeitrags eingetretenen Geschehnisse sind selbstredend von hoher strafrechtlicher Relevanz und die beim Nebenkläger eingetretenen Verletzungsfolgen in einem hohen Maße bedauerlich. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Verantwortung für diese Tat von den vorsätzlich handelnden “Lynchmob”-Beteiligten auf die Journalisten verschoben wird, bei denen schon fraglich ist, ob diese überhaupt eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflicht begangen haben; denen aber jedenfalls das brutale Vorgehen des Lynchmobs gegen eine nicht in dem Fernsehbeitrag gezeigte Person (!) nicht zurechenbar ist.”

Zum Hintergrund: Im Juni 2018 hatten in Bremen mehrere Männer in einem Akt der Lynchjustiz einen Mann in dessen Wohnung derart zusammengeschlagen, dass er zunächst lebensgefährlich verletzt wurde. Laut einer Pressemeldung der Polizei Bremen “…hatten die Täter ihr Opfer aufgesucht, nachdem ein Fernsehsender am Mittag einen Beitrag über vermeintlich Pädophile gezeigt hatte…”. In den darauffolgenden Tagen berichteten diverse Medien über den schrecklichen Überfall. Dabei wurden immer wieder Parallelen zu einem “Punkt 12”-Reporterbeitrag gezogen. RTL hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass das Opfer der Selbstjustiz in Bremen zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Berichterstattung von RTL war. Dies hatte auch die Bremer Staatsanwaltschaft bestätigt.

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Bettina Klauser
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Laura Jahn

Von Laura

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