Die MCM Investor Management AG aus Magdeburg zeigt auf, was Vermieter alles von der Steuer absetzen können
Magdeburg, 22.03.2017. „Vermieter können tatsächlich mehr von der Steuer absetzen, als sie vermuten“, wissen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Im ersten Moment sehen Immobilienbesitzer oft nur die horrenden Kosten wie Reparaturkosten, Fahrtkosten und Grundsteuer, jedoch kann enorm viel von der Steuer abgesetzt werden“. Darüber will die MCM Investor Management AG in dieser Woche informieren. Zunächst sind Vermieter dazu verpflichtet, ihre Mieteinnahmen zu versteuern. Außerdem kann es kostspielig sein, die Immobilie langfristig in Stand zu halten – zum Beispiel für Wartung oder Renovierung. „Sobald Vermieter ihre Steuererklärung machen, müssen sie die Anlage für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ wahrheitsgemäß ausfüllen und jeder Angabe eine entsprechende Quittung beifügen“, so die MCM Investor Management AG.
Des Weiteren nennt die MCM Investor Management AG mehrere Bereiche, die ein Vermieter in der Steuererklärung nicht vergessen sollte: Dazu gehört auch die Immobilienanzeige. „Um eine zügige Vermietung zu gewährleisten, ist eine Annonce sehr wichtig. Die Kosten dafür können wiederum von der Steuer abgesetzt werden“, so die MCM Investor. „Beauftragt der Vermieter einen Makler, kann das auch mit enormen Kosten verbunden sein, da dieser oft Provision für seine Tätigkeit verlangt. Auch diese Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden“. Hat der Vermieter die Immobilie über ein Hypothekendarlehen finanziert und muss monatlich den Kredit und die anfallenden Zinsen an die Bank abtreten, können auch diese Kosten eingereicht werden. Was viele Vermieter auch nicht wissen: Eine Immobilie, die bis einschließlich 31. Dezember 1924 erbaut wurde, kann 40 Jahre lang jedes Jahr 2,5 Prozent von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Hauses oder der Wohnung von der Steuer absetzen. „Hinzu kommt, dass die Grundsteuer in voller Höhe geltend gemacht werden kann. Sämtliche Ausgaben, die die Immobilie betreffen, sollten in die Steuer mit hineingenommen werden, also auch Möbel, Reparaturen, Nebenkosten, Fahr- und Reisekosten, aber auch bei längerem Wohnungsleerstand“, so die MCM Investor Management AG abschließend.
Enrico Selig
MCM Investor Management AG
enrico.selig@mcm-investor.de