Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden – und das betrifft auch die Immobilienbranche.
Magdeburg, 17.05.2021. „Die Klimaziele wurden geändert, Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, also fünf Jahre früher als zunächst geplant“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Die Bundesregierung gab bekannt, dass die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 65 Prozent gesenkt werden sollen. Zuvor waren es 55 Prozent. Bis 2040 soll die Treibhausgasminderung bei 88 Prozent liegen. 2045 soll Deutschland dann endlich, im besten Fall, klimaneutral sein. Diesem Bundes-Klimaschutzgesetz aus dem Umweltministerium wurde am 12.5.2021 zugestimmt.
„Für den Immobilienbereich bedeutet das, dass Vermieter die Hälfte der Kosten auf Heizöl und Gas übernehmen müssen. Dabei handelt es sich um den sogenannten CO2-Preis, der seit dem 1.1.2021 gilt. Des Weiteren werden mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungen nicht mehr gefördert. Im Gebäudebereich sollen Neubaustandards erhöht werden“, fügt die MCM Investor hinzu. Die Bundesregierung will den Ausstoß von 118 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 auf 67 im Jahr 2030 im Gebäudesektor senken. „Schwierigkeiten bereitet definitiv das Heizen mit Öl und Gas im Gebäudesektor. Die energetische Sanierungsrate müsste nämlich ab 2023 auf 1,6 bis 1,9 Prozent pro Jahr verdoppelt werden“, erklärt die MCM Investor und bezieht sich dabei auf Angaben der Boston Consulting Group (BCG). Ab 2023 darf jedenfalls im Neubau keine Installation von Öl- oder Gasheizungen mehr stattfinden.
Klimaneutralität für Immobilien sei laut MCM Investor Management AG auf jeden Fall mit einem erheblichen, finanziellen Aufwand verbunden – gleichzeitig ist es aber auch eine Investition in eine lebenswertere Zukunft. „Eine Sanierung gehört zu den kostenaufwändigsten Maßnahmen in Sachen Klimaschutz. Wichtig ist, dass dies sich nicht negativ auf Mieterinnen und Mieter auswirkt, die ohnehin schon vielerorts zu hohen Mieten zahlen müssen. Hier müssen innovative Lösungen gefunden werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend. Am 24.3.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das alte Gesetz die Klimaziele nur unzureichend regelt.