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Warum verspätete Betriebskostenabrechnungen im Ausnahmefall zulässig sein können

Magdeburg, 03.08.2018. In dieser Woche sprechen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg über ein Thema, das für den einen oder anderen sehr lästig sein kann: Betriebskostenabrechnungen. „Viele Mieter haben Angst vor einer hohen Betriebskostenabrechnung und einer damit einhergehenden hohen Nachzahlung. Nun wurde sogar entschieden, dass Vermieter die Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist geltend machen können“, so die MCM Investor Management AG. „Dies ist unter anderem möglich, wenn es zu einer Fristverlängerung kommt, die der er Vermieter nicht zu verantworten hat“, sagt die MCM Investor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München (Az.: 31 S 11267/17). Dieses Urteil besagt, dass der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses dazu berechtigt ist, die Kaution so lange einzubehalten, bis er eine Abrechnung endgültig vornehmen kann. In dem verhandelten Fall ging es um einen Vermieter, der nicht in der Lage war, die Betriebskostenabrechnung für den Mieter seiner Wohnung fristgerecht vorzulegen. Dies tat er aber nicht mutwillig, sondern der Hintergrund war ein Rechtsstreit innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft. Über diese missliche Lage hatte der Vermieter den Mieter jedoch rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Daher kam es nach der Beendigung des Mietverhältnisses zu einer massiven Auseinandersetzung hinsichtlich der Auszahlung der Kaution. „Dies ist ein klarer Fall, der zeigt, dass der Vermieter unschuldig und machtlos war und keinen Zugang zur Betriebskostenabrechnung hatte. Lediglich der Rechtsstreit hatte ihn daran gehindert“, so die MCM Investor Management AG weiter. Dies bestätigt auch das Urteil der Richter: Im Endeffekt durfte der Vermieter die Kaution so lange einbehalten, bis die entsprechende Abrechnung erstellt werden konnte. „Der Vermieter war somit also auf der sicheren Seite, die Kaution vorerst einbehalten zu können“, so die MCM Investor Management AG abschließend.

Enrico Selig
MCM Investor Management AG

enrico.selig@mcm-investor.de

http://www.mcm-investor.de

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