Mi. Okt 9th, 2024

Der Wohnungswechsel kann trotz Corona-Pandemie gelingen, wenn man einige Faktoren im Vorfeld klärt.

Magdeburg, 18.03.2021. „Die Corona-Pandemie hat viele Interessentinnen und Interessenten, aber auch Anbieterinnen und Anbieter von Immobilien verunsichert. Doch auch in Krisenzeiten suchen Menschen nach neuen vier Wänden. Gerade in dieser Pandemie, wo wir so viel Zeit Zuhause verbringen, findet bei vielen ein Umdenken und ein damit verbundener Wunsch nach einem Wohnungs- oder Hauswechsel statt“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Man kennt die klassischen Bilder in einer Großstadt: Vor einem Wohngebäude stehen oft über 100 Menschen, um eine Wohnung zu besichtigen. „Natürlich wird hier oft versucht, Vermieterin oder Vermieter, Maklerin oder Makler, von sich zu überzeugen. In der Corona-Pandemie gestaltet sich das etwas schwieriger, da keine Sammelbesichtigungen mehr stattfinden. Trotzdem können viele Immobilien mit Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften weiterhin besichtigt werden. Einzelbesichtigungen mit Abstand und Maske sind also durchaus möglich, selbst wenn die Immobilie noch bewohnt ist“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

Nach wie vor müssen aktuelle Mieterinnen und Mieter die Besichtigungen dulden. „Doch auch während der Pandemie gelten die Regeln, dass die Vermieterin oder der Vermieter nicht einseitig Termine festlegen dürfen. Gleichzeitig darf seitens der Mieterinnen und Mieter aber auch nicht wochenlang der Zutritt zur Immobilie verwehrt werden. „Eine andere Methode, sich ein Bild von der Immobilie zu machen, sind neben Fotos auch virtuelle Touren durch das inserierte Objekt. Bei hochwertigen Immobilien gibt es mittlerweile sogar VR-Brillen, mit denen man sich die Immobilie anschauen kann. Trotzdem kann man natürlich auch nur alle Mängel in einer Immobilie prüfen, wenn man live vor Ort ist. Notfalls kann man aber vom 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen“, fügt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg hinzu und bezieht sich dabei auf Hinweise des Deutschen Mieterbunds. Mietverträge können dagegen grundsätzlich per E-Mail abgeschlossen werden“, erklärt die MCM Investor Management AG abschließend. Beim Umzug müssen die aktuellen Corona-Auflagen des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden.

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