Ab 2019 ist weniger Stress mit der Einkommensteuererklärung angesagt. Der Termin für die Abgabe verschiebt sich für alle Pflichtveranlagten und Selbstersteller um zwei Monate nach hinten. Statt Ende Mai muss nun erst bis 31. Juli abgegeben werden. Auch Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen haben für die Abgabe der Steuererklärung zwei Monate länger Zeit. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 29. Februar 2020. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist sogar auf den 2. März 2020.
Für diejenigen, die nicht steuerpflichtig sind, ändert sich nichts. Sie haben nach wie vor rückwirkend vier Jahre für die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung Zeit. Ob sich eine freiwillige Abgabe lohnt, kann z. B. ein Lohnsteuerhilfeverein berechnen. Für Rentner, die davon ausgehen, dass sie nicht steuerpflichtig sind, gilt als Abgabefrist der im Aufforderungsschreiben genannte Termin.
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