Sa. Okt 12th, 2024

Berlin (ots) – In einem Verfahren im Abgasskandal, das von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN gegen die Daimler AG geführt wird, verlangte das Landgericht Hannover eine Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Formulierungen im Auskunftsschreiben lassen auf eine bisher unbekannte Abschalteinrichtung in Mercedes-Motoren schließen. Es liegt der Verdacht nahe, dass sich die Abgasrückführung an den Prüfbedingungen für die Zulassung von Fahrzeugen orientiert.

In dem Verfahren gegen die Daimler AG geht es um einen Mercedes-Benz GLC 250 d 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 der Abgasnorm Euro 6. Das KBA erklärt auf Nachfrage, dass dieses Fahrzeug amtlich zurückgerufen wurde, weil die Rate der Abgasrückführung von den Prüfbedingungen abhängig ist. Im Wortlaut heißt es in der KBA-Auskunft: “In den betroffenen Fahrzeugen wird eine Strategie zur Erhöhung der Raten der Abgasrückführung (AGR) genutzt. Die Strategie startet unter anderem unter Berücksichtigung der Ansauglufttemperatur sicher im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) und den dort definierten Prüfbedingungen. Nach Ablauf einer kumulierten Zeitdauer wird die Strategie abgeschaltet. Dadurch wird die Wirksamkeit der AGR verringert und die Stickoxidwerte erhöhen sich insbesondere unter Bedingungen, in denen das NOx-Nachbehandlungssystem die erhöhten Stickoxidemissionen nicht kompensieren kann.” Das bedeutet, dass der Mercedes die Stickoxidgrenzwerte nur innerhalb der Bedingungen des Prüfstands einhält. Außerhalb dieser normierten Bedingungen, also im normalen Fahrbetrieb, werden die Abgase nicht mehr umfassend gereinigt und das Fahrzeug stößt mehr Stickoxide aus als erlaubt.

Weiter heißt es im Auskunftsschreiben: “Diese Strategie wurde durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet, da der Fahrzeughersteller keine Begründung der Zulässigkeit der Strategie gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 2 VO 715/2007/EG vorbringen konnte.”

Verbraucherrechtsanwälte sind überrascht über diese neue Art der Abschalteinrichtung: “Bisher haben wir angenommen, dass Mercedes-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 wegen Manipulationen am SCR-Katalysator zurückgerufen werden. Wir hatten nur Kenntnis davon, dass das KBA die zu geringe Zuführung von AdBlue in den SCR-Katalysator oder die Steuerung der Kühlmittelsolltemperatur in Mercedes-Fahrzeugen beanstandet “, so Sebastian Steffens, der als Rechtsanwalt bei der Kanzlei VON RUEDEN das Verfahren federführend betreut. “Hier ergibt sich erstmals eine Beanstandung der AGR-Rate in Abhängigkeit von den definierten Prüfbedingungen. Insbesondere die Abschaltung “nach Ablauf einer kumulierten Zeitdauer” – die sogenannte “Timer”-Funktion – legt nahe, dass die Funktion auf die Einhaltung der Grenzwerte im Prüfstand zugeschnitten ist. Die Verwendung einer solchen Prüfstandserkennung ist sittenwidrig.”

Die Auskunft des KBA ist brisant, weil die Funktionsweise des AGR-Systems in Mercedes-Fahrzeugen offenbar nicht nur temperaturabhängig gesteuert wird (sog. “Thermofenster”), sondern auch mit den Prüfbedingungen verknüpft ist. Ein solches “Thermofenster” ist in Mercedes-Dieseln weit verbreitet. Sollte sich herausstellen, dass diese hier vom KBA beanstandete Funktion auch in anderen Fahrzeugen zur Anwendung kommt, droht Daimler ein ähnliches Desaster wie Volkswagen mit seinem Motor EA189.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert und vertritt bundesweit mehr als 14.000 Mandaten gegen die Autohersteller – davon gut 3.000 Mercedes-Käufer. Die Kanzlei erreichte bisher die meisten Urteile gegen die Daimler AG und wird von Finanztip im Abgasskandal empfohlen. Verbraucher können sich im Daimler-Dieselskandal unverbindlich in einer kostenlosen Erstberatung über ihre Rechte informieren lassen.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Sebastian Steffens
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
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