Schaltet das Europarlament den Kompromiss der GroKo beim Flüchtlingsnachzug aus
St.Gallen, 12.03.2018. “Irgendwie haben sich alle Parteien im Hinblick auf die Ergebnisse beim Flüchtlingsnachzug gefällig auf die Schulter geklopft”, meint Kommunikationsexperte Michael Oehme. Dabei ist der Kompromiss der Koalition im Grunde so erhalten geblieben wie geplant: Danach bleibt der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus — wie es im Amtsdeutsch heißt – grundsätzlich ausgesetzt. Ab August dürfen allerdings die Betroffenen wieder Angehörige nachholen. Allerdings maximal bis zu 1000 pro Monat, also 12.000 im Jahr und zusätzlich beim Vorliegen gewisser Härtefälle. “Dabei handelt es sich beispielsweise um Kinder, die alleine nach Deutschland gekommen und nun länger krank sind. In diesen Fällen kann den Angehörigen die Möglichkeit eingeräumt werden, nach Deutschland zu ziehen”, so der PR-Profi Michael Oehme.
Praktisch kaum Zuzug möglich
Abgeordnete der CSU stellen dabei heraus, dass es diese Regelung heute schon gibt und nur in wenigen Fällen griff. Die Voraussetzungen hierzu würden streng angesetzt. Geschätzt lediglich 60 Angehörige hätten im vergangenen Jahr von dieser Regelung profitiert. “Daher kann die CSU in diesem Punkt den Pluspunkt für sich verbuchen, man habe den Zuzug praktisch ausgehebelt”, merkt Oehme an. Auch eine weitere Regelung soll erhalten bleiben: Der Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes. Danach bleibt es den Bundesländern weiterhin offen, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen. Im Gegenzug müssten sich die aufnehmenden und bereits in Deutschland lebenden Flüchtlinge allerdings bereiterklären, vollständig für deren Versorgung aufzukommen. “Auch dies ist eine Möglichkeit, die in den vergangenen Jahren kaum griff”, so PR-Mann Michael Oehme.
Aufweichung der Dublin-Regelung durch Europaparlament
Gerade “Der Spiegel” machte im Artikel “Bundesregierung alarmiert über EU-Flüchtlingspläne” darauf aufmerksam, dass das EU-Parlament nun plant, die sogenannten Dublin-Regeln zu ändern. Bislang ist es darin so geregelt, dass das Land für die jeweiligen Flüchtlinge verantwortlich ist, in dem sie die EU erreichen. Dies soll künftig nicht mehr zwingend gelten. Vielmehr reiche die bloße Behauptung einer Familienverbindung, dass Flüchtlinge auch in andere Länder weiterreisen könnten. Diese Änderungen “konterkarieren die Bemühungen der Union” (wörtl. “Der Spiegel”) auch im Hinblick auf den eben getroffenen Kompromiss. Jeder der 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl bekommen hätten, könnte damit zur “Ankerperson” werden.
Auch deutsche EU-Parlamentarier stimmten zu
“Pikanterweise – so “Der Spiegel” – haben auch Politiker von Union und SPD im Europaparlament den Vorschlägen zugestimmt”. Sie begründeten dies damit, dass die Dublin-Reform nur Teil eines Gesamtpaketes war, das man nicht zu Fall bringen wollte. Zudem könne man die Realität kaum ignorieren, wonach man die Menschen ja ohnehin nicht aufhalten könne, weiterzureisen. “Das klingt ein wenig nach politischem Offenbarungseid”, so Kommunikationsexperte Oehme. Führende Politiker der Union in Deutschland lies diese Entscheidung ebenfalls nicht kalt, für Deutschland stände zu viel auf dem Spiel. Die Gegner der Reform setzen daher jetzt auf den Europäischen Rat, die Vorschläge des Parlaments zu verhindern. Wann die Verhandlungen beginnen, ist allerdings noch offen. “Hinzu kommt, dass die einzelnen Länder bei der Reform des Asylrechts absolut uneins sind. Wieder einmal dürfte damit ein langer Prozess bevorstehen”, so PR-Profi Michael Oehme.
Michael Oehme
Michael Oehme
kontakt@cpr-ag.ch
http://www.michael-oehme-sachwertassets.de