Rhein-Neckar-Kreis, 21.04.2020
Der Mietspiegel bietet eine nachvollziehbare Herleitung des aktuellen Mietniveaus in einer Großstadt, zeigt er doch eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete nach §558 BGB. Anders sieht das im ländlichen Raum aus. Die Darstellung von Vergleichswerten ist hier häufig problematisch, da es keine ausreichende Datenlage gibt. Hier kommt ein Mietwertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen (https://immowertreal.de/immobilienbewertung/mietwertgutachten-mietwertermittlung/) ins Spiel.
Weitere Gründe für die Erstellung eines Mietwertgutachtens können
– Auseinandersetzungen und Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses,
– eine Überprüfung, ob der vereinbarte Mietzins angemessen ist,
– eine Mietwertermittlung und Nutzwertentschädigung im Rahmen eines Scheidungsverfahren oder
– eine Mietwertermittlung für Ihre Mietpreisverhandlungen sein.
Der Mietzins bezeichnet die Marktmiete, welche im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation erzielbar ist.
Das Mietwertgutachten ist eine begründete Schätzung des Mietwerts, welche mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung in Bezug auf eine Immobilie, unter Berücksichtigung der mietrelevanten Eigenschaften, erstattet wird. Durch das Wertgutachten wird die Höhe der angemessenen, marktüblichen Miete für eine Immobilie ermittelt.
Laut §558 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html) Abs. 2 wird die ortsübliche Vergleichsmiete gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.
Zur Erstellung eines Mietwertgutachtens werden diverse Unterlagen, wie die aktuelle Flurkarte, Angaben zum Baujahr, der Größe und dem Ausstattungsstandard des Mietobjekts, die Höhe der bisher gezahlten Miete, eine Kopie des gültigen Mietvertrages nebst Nachträgen, Planunterlagen, eine Wohnflächenberechnung, Schnitte (sofern vorhanden), der Zeitpunkt der letzten Mietanpassung, eine Auflistung der Modernisierungen der letzten Jahre und eventuell eine Mängelliste benötigt. Die erforderlichen Recherchen sind umfangreich und komplex. Bei einem Mietwertgutachten stellt die Miete den Aspekt dar, welchen es zu bewerten gilt.
Die Anforderungen der Rechtsprechung an den Sachverständigen in Bezug auf das Mietwertgutachten sind sehr hoch, so Immobiliengutachter Stephen Eifler REV, ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung.
Stephen Eifler REV aus Epfenbach, leitet seit Jahren ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung im Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg). Er hat schon unzählige Immobilien für verschiedene Auftraggeber, u.a. für Banken und Bausparkassen bewertet. Herr Eifler ist Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung. Herr Eifler ist zertifizierter Immobiliengutachter für Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von allen Immobilienarten.
Des Weiteren wurde Herr Eifler von der TEGoVA (The European Group of Valuers’ Associations), einer Organisation nationaler Verbände aus Europa mit Sitz in Brüssel, zertifiziert. Der Titel des Recognised European Valuer – REV ist ein Zeichen für Exzellenz in der Bewertung von Immobilien.
ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung ist Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Immobilienbewertung.
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