Mi. Okt 9th, 2024

Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die seit 04.12.2012 gilt, wird derzeit auf europäischer Ebene reformiert. Noch läuft das Gesetzgebungsverfahren; verschiedene Vorstellungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates müssen zusammengeführt und konsolidiert werden. Für die Verbrauchserfassung von Wärme, Kälte und Warmwasser sind die Paragraphen 9 bis 11 und der Anhang VII maßgeblich. Hier unterscheiden sich die jeweiligen Positionen nur in Details. Übereinstimmend sind folgende Kernaussagen, welche die Transparenz für Verbraucher erhöhen:

– Ab 2020 installierte Zähler und Kostenverteiler sollen fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist.
– Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.
– Ab 2022 sollen Hausbewohner unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten, vorausgesetzt, die erforderliche Messtechnik ist im Haus verfügbar.

Mehr Transparenz für Verbraucher
Mit all diesen Regelungen will die EU zum einen eine aktivere Beteiligung des Immobiliensektors an der Energiewende, zum anderen Vorteile für die Verbraucher erreichen: Mit unterjährigen Verbrauchsinformationen können Hausbewohner viel besser nachvollziehen, wie sich ihr Verhalten auf die Energiekosten auswirkt. Sie können zeitnah reagieren und ihren Verbrauch sowie die Kosten senken. “Die EU will die Transparenz und zugleich den Komfort für die Verbraucher erhöhen: Sie sollen regelmäßig über ihren aktuellen Verbrauch informiert werden, ohne dass jedes Mal ein Ableser die Wohnung betreten muss”, erklärt Ralf Moysig, Geschäftsführer für zentrale Services und Organisation bei Minol.

Auf Fernablesung einstellen
Dem aktuellen Stand zufolge soll die EED-Novelle spätestens zum Herbst 2018 verabschiedet werden. Im Anschluss daran müssen die Mitgliedsländer der EU die europäische Richtlinie noch in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen, in Deutschland wahrscheinlich in Form der Heizkostenverordnung. Dabei kann es noch geringe Abweichungen geben. “Wohnungsunternehmen, Verwalter und Vermieter können aber bereits davon ausgehen, dass auf lange Sicht kein Weg an einer funkbasierten Fernablesung und Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs vorbeiführen wird. Eine Fernablesung ist für die Immobilienwirtschaft auch die technisch einzige Möglichkeit, unterjährige Verbrauchsinformationen mit nur geringen Investitionskosten bereitzustellen”, sagt der Minol-Geschäftsführer. Die erwarteten Gesetzesänderungen sind umso relevanter, als die Mess- und Erfassungsgeräte in Gebäuden für mehrere Jahre installiert werden: Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. Die Lebensdauer von Heizkostenverteilern hängt von der Batterielaufzeit ab und beträgt in der Regel zehn Jahre. “Ein bevorstehender Austausch der Zähler oder Heizkostenverteiler ist ein guter Zeitpunkt, um auf ein fernablesbares Funksystem umzurüsten”, rät Ralf Moysig.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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