Sa. Okt 12th, 2024

Berlin (ots) – Als Reaktion auf die Rolle der Schulaufsicht bei den jüngsten Schul-Skandalen Berlins fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) jetzt eine unabhängige Beschwerdestelle. Unterstützt wird die Forderung von den bildungspolitischen Sprecherinnen der Grünen und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus. Der GEW-Vorsitzende Tom Erdmann sagte der Redaktion rbb24-Recherche, die Beschwerdestelle müsse vom Abgeordnetenhaus eingesetzt werden und dürfe nicht der Weisung von Bildungssenatorin Scheeres oder ihrer Verwaltung unterstehen. Erdmann reagierte unter anderem auf das Verhalten der Schulaufsicht im Sommer 2020, nachdem bekannt wurde, dass ein Lehrer am Oberstufenzentrum KIZ Verschwörungsideologien verbreitet hatte.

Auch die mutmaßliche Unterwanderung einer anthroposophischen Schule durch Neonazis und der Ballettschul-Skandal hatten in der Vergangenheit zu Kritik an der Arbeit der Schulaufsicht geführt. In all diesen Fällen hatte die Schulaufsicht schon frühzeitig von den Problemen erfahren, nachhaltige Konsequenzen wurden aber erst nach der öffentlichen Berichterstattung gezogen.

Eine parlamentarische Anfrage der bildungspolitischen Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Marianne Burkert-Eulitz, zu bearbeiteten Fällen und den Strukturen der Schulaufsicht blieb weitgehend unbeantwortet. Sie sei darüber nicht erfreut, kommentierte die Grünen-Politikerin, und werde weiter fragen. Auch Regina Kittler, bildungspolitische Sprecherin der Linken, registriert ein Problem bei der politischen Kontrolle der Schulkontrolleure.

Auf Anfrage von rbb24-Recherche teilte die Schulverwaltung im Fall “Elsengrund Schule” jetzt mit, dass “bisherige Schulleitung aktuell ihre Ämter niedergelegt” habe. Für die zentral verwalteten Schulen, zu denen die Ballettschule gehört, sei die Aufsicht in den vergangenen Monaten zudem neu aufgestellt worden. Man arbeite an einem besseren Controlling. Im Hinblick auf die Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle verweist die Bildungsverwaltung aber auf die bereits existierende Beschwerdeeinrichtung im eigenen Haus.

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