Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Profitieren sie vom Baukindergeld. Dabei sind wichtige Fristen zu beachten.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren.
Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Bei 2 Kindern beträgt der Zuschuss als Baukindergeld bereits 24.000 EUR und bei drei Kindern sind es genau 36.000 EUR für die Gesamtdauer von 10 Jahren (3.600 EUR pro Jahr).
Voraussetzungen für die Baukindergeld – Förderung:
In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag ihre einzige Wohnimmobilie. Es gilt ihre Situation an dem Tag, an dem sie ihr neues Zuhause den Kaufvertrag unterschrieben oder ihre Baugenehmigung erhalten haben.
Wenn Sie in Bayern ein Haus bauen oder erstmalig eine Wohnung kaufen gibt es die bayerische Eigenheimzulage einmalig in Höhe von 10.000 EUR und zusätzlich das Baukindergeld plus in Bayern (https://www.holzbauwelt.de/foerderung/baukindergeld/baukindergeld-plus-fuer-bayern.html) zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes.
Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?
Eine Förderung erfolgt mit dem Baukindergeld, wenn sie …
– ein Haus bauen (https://www.holzbauwelt.de/) oder kaufen und selbst einziehen,
– eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen,
– ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus
wohnen.
Wie funktioniert es mit der Beantragung vom Baukindergeld?
Vor oder nach dem Bau bzw. Kauf beantragen?
Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nicht im Vorfeld, sondern erst nachdem Sie eingezogen sind.
Sie möchten zusätzlich andere KfW-Förderprodukte z.B. Förderung KfW-55 Effizienzhaus (https://www.holzbauwelt.de/foerderung/kfw-effizienzhaus-55-kfw-55.html) nutzen? Den Antrag dafür stellen Sie bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.
In die eigenen vier Wände einziehen:
Wenn Sie eingezogen sind, melden Sie sich in Ihrer Gemeinde an. Die Meldebestätigung brauchen Sie später, um Ihr Einzugsdatum nachzuweisen.
Zuschuss beantragen:
Sie registrieren sich im KfW-Zuschussportal (https://www.holzbauwelt.de/foerderung/baukindergeld.html) und stellen Ihren Antrag online. Halten Sie unbedingt die Antragsfrist ein:
Ihr Einzugsdatum liegt zwischen dem 01.01.2018 bis 17.09.2018? Dann den Antrag auf Baukindergeld stellen ab 18.09.2018 bis 31.12.2018.
Ihr Einzugsdatum ist nach dem 18.09.2018: Beantragung Baukindergeld innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Datum der Meldebestätigung Ihrer Gemeinde).
Kontakt
Holzbauwelt.de
Sigurd Maier
Goldbergstrasse 47A
70327 Stuttgart
07118829860
holzhaeuser@holzbauwelt.de
www.holzbauwelt.de
Sigurd Maier
Holzbauwelt.de
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