Holzminden (ots) – In stark frequentierten Räumen ist die Corona-Ansteckungsgefahr besonders hoch, denn der Anteil potenziell virushaltiger Aerosole nimmt zu, je mehr Menschen sich in einem Raum befinden. Das gilt für Klassenzimmer wie für Kindertagesstätten, Gaststätten oder Arztpraxen und Hotels. Fenster auf und lüften, lautet die Devise – für Klassenräume empfiehlt ein Expertengremium beispielsweise alle 20 Minuten drei bis fünf Minuten Stoßlüften, also mindestens zwei Mal pro Unterrichtsstunde. Komfortabler, effizienter und zuverlässiger können Lüftungsanlagen wie das VRL-C von Stiebel Eltron den Luftaustausch übernehmen und damit für ein minimales Infektionsrisiko im Raum sorgen. Luftreiniger sind hingegen kein Ersatz für die Versorgung eines Raumes mit frischer Außenluft. Zusätzliches Plus: Eine solche kontrollierte Lüftungsanlage sorgt nicht nur für einen regelmäßigen Luftaustausch, sie vermeidet dank Wärmerückgewinnung auch hohe Heizkosten.
“Eine Lüftungsanlage bringt nicht nur für frische, virenfreie Luft in den Raum und gewinnt wertvolle Energie aus der Abluft zurück. Sie senkt auch die CO2-Konzentration und den Feuchtegehalt und führt darüber hinaus andere Luftschadstoffe aus dem Raum ab. Das alles können mobile Geräte nicht”, so Matthias Goebel von Stiebel Eltron. “Zudem sind kontrollierte Lüftungsanlagen auch dann noch sinnvoll, wenn nach der Corona-Pandemie die Luftreiniger voraussichtlich verschrottet werden. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität und sparen mit Wärmerückgewinnung Heizkosten.”
Sanierung oder Neubau – Lüftungsgeräte lassen sich einfach einsetzen
Das Stiebel Eltron-VRL-C ist perfekt für die nachträgliche Ausstattung entsprechender Räume geeignet. “Mit diesem Lüftungsgerät lässt sich ein bis zu vierfacher Luftwechsel pro Stunde im jeweiligen Raum realisieren”, so Lüftungsexperte Goebel. “Die Konzentration an potenziell virushaltigen Aerosolen und damit das Ansteckungsrisiko wird so deutlich verringert. Technisch ist es relativ simpel, einen Raum nachträglich mit einer solchen Lüftungsanlage auszurüsten. Durch die integrierte Wärmerückgewinnung der Lüftungsgeräte ist auch keine Anpassung der Heizung erforderlich; die Räume werden wie gewohnt weiterhin warm.”
Bis zu 55 Prozent Förderung für kommunale Träger: “Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld”
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) am 01. August 2020 liegt die Förderquote für kontrollierte Lüftungsgeräte wie dem VRL-C inzwischen bei 55 Prozent. Dabei müssen Anträge zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden.
“Rechnet man die Kosten der Anwendung von Luftreinigern und zusätzlicher Fensterlüftung mit dem einhergehenden Heizwärmeverlust gegen die Investitionskosten einer kontrollierten Lüftungsanlage, amortisiert sich zweiteres sogar”, erklärt Goebel.
Das Lüftungsgerät VRL-C von STIEBEL ELTRON gibt es in verschiedenen Größen und Ausstattungen. Mehr Infos erhalten Interessierte unter www.stiebel-eltron.de/grossraumlueftung.
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