Coburg, den 14. November 2016
Der Winter kommt. In einigen Teilen Deutschlands sind die ersten Schneeflocken schon gefallen. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, doch sollten Autofahrer in dieser Jahreszeit ihre Bereifung im Blick haben. Die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre “Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen”. Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen, es genügt auf die Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Allerdings sollten auch sie ein M+S-Zeichen tragen.
Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen behindert, gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen.
Auch Konsequenzen beim Versicherungsschutz sind bei einem Unfall nicht auszuschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Aber auch beim Unfallopfer kann das Thema falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und sie den anderen selbst bezahlen müssen.
Fazit: Sommerreifen und Schnee passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.
Höchstgeschwindigkeit
Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse – das tragende Gerüst – und der Reifen kann platzen. Beim Reifenwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.
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