Sa. Nov 16th, 2024

Sind die Scheiben zugefroren oder das Auto mit Schnee bedeckt, lassen viele Autofahrer den Motor erstmal warmlaufen. Dadurch soll das Eis schmelzen und das Freikratzen schneller von der Hand gehen. Doch ist das wirklich sinnvoll? 89 Prozent der deutschen Autofahrer wissen, dass es sich dabei um einen weitverbreiteten Irrglauben handelt. Das ergab eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. “In der Tat ist es sogar verboten, den Motor zum Freikratzen warmlaufen zu lassen. Autofahrer können dafür mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden”, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.

In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Autofahrer bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm und Abgase vermeiden sollen. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Noch dazu bringt es nicht viel: Denn im Stand braucht der Motor sogar länger, um aufzuwärmen. Doch das sind nicht die einzigen Gründe, warum Autofahrer auf das Warmlaufen des Wagens verzichten sollten. “Es ist außerdem schädlich für den Wagen”, so die Kfz-Expertin. “Wenn der Motor kalt ist, gelangt viel unverbrannter Kraftstoff in die Zylinder und das verschlechtert die Schmierung und der Motor leidet.”

Schlecht für die Nachbarn, schlecht für den Motor – und schlecht für die Umwelt. “Beim Warmlaufen stößt der Wagen im noch kalten Zustand die doppelte bis dreifache Menge an Abgasen aus und belastet damit die Umwelt unnötig”, sagt Anka Jost. Insgesamt rät die Kfz-Expertin Autofahrern, deshalb besser auf Eiskratzer oder eine Abdeckung der Fenster mit Isomatten zurückzugreifen.

Aktion “Verkehrsirrtümer”: Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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