Verstöße gegen das Kartellrecht werden konsequent sanktioniert. Wegen verbotener Absprachen verhängte das Bundeskartellamt 2019 Bußgelder in Höhe von rund 848 Millionen Euro.
Nach Angaben des Bundeskartellamts hat die Behörde wegen illegaler Kartellabsprachen im vergangenen Jahr insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 848 Millionen Euro gegen 23 Unternehmen und Verbände sowie 12 natürliche Personen verhängt. Dabei ging es u.a. um Absprachen im Fahrrad-Großhandel, beim Stahleinkauf für die Autoproduktion, Zeitschriften oder Industriebatterien.
Illegale Absprachen behindern den Wettbewerb und wirken sich auf Preise oder Qualität aus. Dementsprechend konsequent werden Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht geahndet, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte, die über große Erfahrung im Kartellrecht verfügt.
Dabei sind die Verstöße keineswegs immer so offensichtlich wie z.B. bei Preisabsprachen oder Gebietsabsprachen. Schon bestimmte Klauseln in Verträgen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch immer im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen Kartell- bzw. Wettbewerbsrecht zu prüfen.
Um Bußgelder zu umgehen oder zu reduzieren, kann es ratsam sein, die “Kronzeugenregelung” in Anspruch zu nehmen und das Kartellamt über Verstöße zu informieren.
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