Wichtige Hinweise und Anregungen, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen, finden Sie auf selbststaendigkeit.de (http://selbststaendigkeit.de/) – der Onlineplattform für Gründer und Unternehmer.
Die nebenberufliche Selbstständigkeit
Rund 60 Prozent aller Existenzgründer nutzen die Möglichkeit, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Und dies nicht ohne Grund, denn eine Selbstständigkeit ist immer mit Risiken verbunden. So haben die Nebenberuflichen ein gesichertes Einkommen während der Gründungsphase und vor allem auch dann, falls die Bemühungen in der nebenberuflichen Selbstständigkeit gescheitert sind.
Die Vorbereitung
Für die Vorbereitung unerheblich ist, ob die geplante Selbstständigkeit im Nebenjob eine Nebentätigkeit als finanzielles Zubrot bleiben oder in eine Haupttätigkeit übergehen soll; denn das Geschäftsmodell muss tragfähig sein, wenn es den Gründer ernähren soll. Deshalb sind alle Überlegungen von der Geschäftsidee bis zur Aufzeichnung im Businessplan in hoher Konzentration anzustellen. Existenzgründer im Nebenjob dürfen nicht deshalb nachlässig sein, weil sie ihr Vorhaben durch ihre Haupttätigkeit finanziell abgesichert haben. Am Businessplan wird erkennbar, ob die beabsichtigte Selbstständigkeit erfolgversprechend ist. Fehler und Fehlstarts können durch eine gute Vorbereitung vermieden werden.
Die Rechtssituation
Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss verinnerlichen, dass seine Haupttätigkeit in seinem Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber geregelt ist und seine Selbstständigkeit nur nebenbei stattfindet. Deshalb ist unter anderem auf Folgendes zu achten:
1. Genehmigung: Eine Genehmigung der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist nicht erforderlich, auch wenn sie arbeitsvertraglich gefordert ist. Eine solche Klausel ist unwirksam, weil sie gegen die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit verstößt (Art. 12 GG). Doch ist es ratsam, dass der Existenzgründer seinen Arbeitgeber informiert und auf dem Laufenden hält zumal, wenn er eine hauptberufliche Selbstständigkeit plant. Ein wohlwollender Arbeitgeber kann ein unschätzbarer Vorteil sein.
2. Beeinträchtigung: Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist nur zulässig, wenn sie die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Der Existenzgründer muss inhaltlich und zeitlich voll bei der Sache sein und darf nicht wegen Übermüdung ausfallen, die auf seinen Nebenjob zurückzuführen ist. Eine Überschneidung der Arbeitszeiten ist unzulässig. Sonst wird der Nebenjob zu einer parallelen Haupttätigkeit. Auch darf der Existenzgründer seinem Arbeitgeber keine geschäftliche Konkurrenz machen.
3. Anmeldung: Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist genau wie die hauptberufliche Selbstständigkeit anzumelden. Freiberufler melden sich beim Finanzamt an, Gewerbliche beim Gewerbeamt, das die Informationen an das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergibt. Die Krankenkasse und die Sozialversicherungen sind in Kenntnis zu setzen, damit sie die Beiträge überprüfen können.
Fazit
Der Trend zur Selbstständigkeit im Nebenjob ist Anlass für die Onlineplattform selbststaendigkeit.de, die Existenzgründer und Startups mit den erforderlichen Informationen zu versorgen und ihnen Hilfestellung zu geben. Gerade die rechtliche Situation ist kompliziert, weil eine Gründung als Nebentätigkeit auf der einen Seite in Abhängigkeit zum bestehenden Arbeitsverhältnis verläuft und auf der anderen auf eine Selbstständigkeit zuläuft.
Mit seinem Beitrag ” Im Nebenjob selbstständig – Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen! (http://selbststaendigkeit.de/news/grundertipps/nebenjob-selbstaendig-was-wissen-sollten-wenn-sich-nebenberuflich-selbstaendig)” wendet sich Roul Radeke von selbsstaendigkeit.de mit wichtigen Hinweisen an alle Existenzgründer, die nebenberuflich selbstständig werden wollen.
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