Die Europäische Zentralbank (EZB) hat nicht nur den Leitzins auf null gesetzt, sie verlangt auch Strafzinsen in Höhe von mittlerweile 0,4 Prozent von Banken, die kurzfristig Geld bei der EZB parken. Damit wird das Sparen für die Banken zum Verlustgeschäft.
Privatkunden müssen zukünftig beim Sparen zahlen
Banken forderten anfangs bei Geschäftskunden Negativzinsen, es sind immer häufiger Privatkunden betroffen. Einige Volks- und Raiffeisenbanken beabsichtigen Negativzinsen von Sparern zu verlangen. Die Volksbank Reutlingen kann laut Preisaushang 0,5 Prozent Strafzinsen ab 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie ein “Verwahrentgelt” von ebenfalls 0,5 Prozent für Einlagen auf regulären Girokonten verlangen. Dies wird zwar momentan noch nicht in die Praxis umgesetzt, die Sprecherin der Volksbank Reutlingen betonte, dass damit für die Zukunft Absicherung geschaffen wird.
Auch die Deutsche Bank verlangt von Kunden, die große Geldsummen auf Tagesgeld- oder Girokonten ablegen, Strafzinsen in Höhe von 0,25 Prozent. Die Einstellung des Deutsche Bank-Managers lautet dazu: “Statt sich arm zu sparen, müssen wir Deutschen wieder mehr konsumieren und gleichzeitig vernünftig investieren.”
Ist das legal?
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) stützt sich darauf, dass die Erhebung von Zinsen eine Entscheidung der jeweiligen Bank vor Ort sei.
Verbraucherschützer hingegen halten Negativzinsen für gesetzeswidrig. Ebenso viele andere Gebühren, die Banken neuerdings alternativ zu Strafzinsen verlangen, um ihre Kosten wieder reinzuholen, etwa für Überweisungen, Abhebungen vom Schalter oder SMS-Tan-Verfahren. Kritiker sind der Ansicht, dass Negativzinsen nicht vom Vertragsverhältnis gedeckt sind.
Andreas Dombert, Vorstandsmitglied der Bundesbank, spricht sich ebenfalls gegen die Einführung von Strafzinsen auf Spar- und Girokonten aus. Er hält dies für eine Abschreckung von Verbrauchern, was sich negativ auf die Sparkultur auswirken werde.
Die rechtliche Klarstellung der umstrittenen Negativzinsen durch Gerichte lässt allerdings noch auf sich warten – was dadurch bedingt ist, dass kaum ein Kunde wegen Kleinstbeträgen die Bank verklagen wird, zumal (noch) problemlos die Bank gewechselt werden kann. Aus Verbrauchersicht scheint es jedoch wünschenswert, dass Klagen zukünftig häufiger eingereicht werden und sich eine Rechtsprechung entwickeln kann.
Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen beschäftigt den Bundesgerichtshof
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist aktiv geworden und hat stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Sie erheben trotz Kontoführungsgebühr extra Gebühren für das SMS-Tan-Verfahren beim Online-Banking. Der Bundesgerichtshof befasst sich nun mit der Sache und wird am 25. Juli 2017 ein Urteil verkünden. Von einem positiven Urteil könnten auch Kunden anderer Banken profitieren.
In bankrechtlichen Angelegenheiten aller Art stehen die Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin mit Rat und Kompetenz zur Verfügung. Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann und Kim Oliver Klevenhagen prüfen die Angelegenheit gern im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030/921 000 40 oder per E-Mail an info@advoadvice.de.
Kontakt
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen
Sven Tintemann
Malteserstrasse 172
12277 Berlin
+49 30 – 921 000 40
+49 30 – 921 000 410
info@advoadvice.de
http://www.advoadvice.de
Sven Tintemann
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen
info@advoadvice.de