Seit Januar 2018 gilt die neue DIN 4109 Teil 1 und 2. Gegenüber der Fassung von Juli 2016 wurden u. a. die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen verschärft.
Ab sofort muss die erforderliche Schalldämmung in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel auf 1dB genau bestimmt werden. 2016 genügte noch eine Bestimmung in 5dB-Stufen in Abhängigkeit vom Lärmpegelbereich. Außerdem wurden die Anforderungen an die Trittschalldämmung in Bestandsgebäuden ergänzt.
Die in der Forum Verlag Herkert GmbH erscheinende aktuelle PlanungsPraxis “Schallschutz in Wohngebäuden” bietet kompakt und übersichtlich alle wichtigen Vorgaben und Erfahrungswerte zur Planung von Schallschutzmaßnahmen – von der Gebäudehülle bis zur Haustechnik – auf einen Blick.
Ob Mindestschallschutz nach neuer DIN 4109 oder erhöhter Schallschutz nach VDI 4100 – die in dem Planungshandbuch enthaltenen Informationen helfen, mit den verschiedenen und teilweise widersprüchlichen Regelwerken in der Praxis umzugehen sowie die bestmögliche Schallschutzqualität bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden zu finden und umzusetzen.
Mehr Informationen finden Interessierte auf der Verlagshomepage www.forum-verlag.com (https://www.forum-verlag.com/alle-produkte/bau-und-immobilien/bauplanung/5907/planungspraxis-schallschutz-in-wohngebaeuden?ca=1236-5)
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