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Bremen, 9. Mai 2016 Neuer Hammer im Dieselskandal: Audi soll mit einer bislang unbekannten Software Abgaswerte manipuliert haben. Der Rückruf von etwa 30.000 Autos in Deutschland und noch einmal so vielen in Europa droht. Das Kraftfahrzeugbundesamt hat bereits eine Anhörung eingeleitet.

Wie der „Spiegel“ berichtet, gehen Bundesregierung und Kraftfahrt-Bundesamt Hinweisen auf die neue Abgas-Schummelei nach. Konkret geht es um den Diesel-Motor V6 TDI Gen2 Evo in der Version mit 200 kW. Verbaut ist er in der aktuellen Baureihe des A6 und A7. Laut „Handelsblatt“ stoppt die VW-Tocher die Auslieferung beider Modelle.
Der Ingolstädter Autohersteller kann bei der Anhörung seine Sicht der Dinge schildern. Bestätigen sich unzulässige Abschaltvorrichtungen, droht ein amtlicher Rückruf.

Harnstoff-Einspritzung soll enden, bevor der Tank leer ist

Die betroffenen Audi-Modelle sind mit einem SCR-Katalysator ausgestattet. Der soll die Stickoxide reinigen. Dafür braucht er Harnstoff (AdBlue) in einem zusätzlichen Tank. Der „Spiegel“ erklärt, der Harnstoff werde in den Abgasstrom eingespritzt und verwandele Stickoxide in ungefährlichen Stickstoff und Wasserdampf. Der neue Vorwurf gegen Audi lautet: Damit Kunden den Harnstoff nicht selbst nachfüllen müssen, sollen das Werkstätten bei den Services übernehmen. Daher habe Audi die Harnstoff-Einspritzung etwa 2400 Kilometer bevor die Reinigungsflüssigkeit zu Ende geht stark abgeregelt. Dann funktioniere die Abgasreinigung allerdings gar nicht mehr oder nur noch schlecht. Stickoxide gelangen ungefiltert in die Außenluft.

„Betroffenen Audi-Fahrer sollten sich fachanwaltlich beraten lassen“, empfiehlt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verweist auf die kostenfreie Erstberatung seiner Kanzlei für alle Dieselskandal-Opfer. „Es gibt verschiedene Optionen, wie Betroffene ihren Schaden ausgleichen können“, betont er.

Weitere Informationen zum Abgasskandal und zu den rechtlichen Möglichkeiten gibt es unter: https://wertverlust-diesel.de/

Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Lars Murken-Flato
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