Offenbach, 21. Dezember 2017 – Europaweite Datenschutzverordnung, Mutterschutz, Stärkung der Betriebsrente, neue Steuerfreibeträge, Prüfungen der Kassennachschau ohne Vorankündigung sowie eine höhere Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und eine zu erwartende Anpassung beim gesetzlichen Mindestlohn: Zum Jahreswechsel und im Laufe des Jahres 2018 ändern sich in vielen Punkten die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt. In einem aktuellen Blogbeitrag bietet der Personaldienstleister Tempo-Team einen Überblick und gibt Hinweise auf weiterführende Informationen.
Für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung in 2018: Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, werden durch das neue EU-Recht abgelöst. Wichtige Änderungen für den Betriebsalltag betreffen z.B. die Offenlegung aller geplanten Maßnahmen gegenüber den Mitarbeitern. Auch beim Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten sind nun weitreichendere Vorschriften und Dokumentationspflichten zu beachten.
Zum ersten Januar 2018 tritt ein neues Gesetz zum Mutterschutz in Kraft. Es bedeutet eine deutliche Ausweitung der bisherigen Regelungen. So unterliegen erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen dem Mutterschutz.
Zudem hat die Regierung beschlossen, die Betriebsrenten zum ersten Januar des neuen Jahres zu stärken. Ziel ist eine bessere Versorgung vor allem für Arbeitnehmer, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Weitere wichtige Änderungen betreffen zum Beispiel die geltenden Steuerfreibeträge und die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Auch wird eine neue Festlegung zur Anpassung des Mindestlohns im Laufe des Jahres 2018 erwartet.
Der gesamte Beitrag über wichtige gesetzliche Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit weiterführenden Informationen und Verweisen ist einsehbar unter:
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