In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, möchten sie nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Der hat schließlich auch kein Interesse mehr an ihnen. Dennoch möchten sie sich zumindest noch eine möglichst hohe Abfindung sichern. Greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz stehen die Chancen dafür sehr gut. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich dann entsprechender Druck auf den Arbeitgeber aufbauen, der dann regelmäßig gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zahlt. Je besser der Kündigungsschutz bzw. je wackeliger die Kündigung des Arbeitgebers, desto höher fällt die Abfindung aus. Immer wieder stellt sich für Arbeitnehmer im Laufe des Prozesses dann aber die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie einen neuen Job in Aussicht bzw. schon ein konkretes Jobangebot vorliegen haben.
Abfindungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zahlt deshalb eine Abfindung, um den Kündigungsschutzprozess zu beenden, weil er immer das Risiko trägt, dass die Kündigung letztlich unwirksam ist, das Gericht dies feststellt und er den Arbeitnehmer zurücknehmen und ihm sämtlichen Lohn für die Zwischenzeit nachzahlen muss (sog. Annahmeverzugslohn), ohne dass er dafür eine Arbeitsleistung erhalten hätte. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich auf seinen Arbeitsplatz zurückmöchte bzw. das zumindest so artikuliert. Hat der Arbeitnehmer dagegen schon einen neuen Job, stellt sich für den Arbeitgeber naturgemäß die Frage, warum er ihm überhaupt noch eine stattliche Abfindung zahlen sollte. Zwar bleibt auch in solchen Fällen ein gewisses Risiko, dass der Betreffende im neuen Job schnell wieder ausscheidet und doch zurückkehrt, insgesamt fällt das finanzielle Risiko für den Arbeitgeber dann aber deutlich niedriger aus. Arbeitnehmer müssen sich dann nämlich jedenfalls auf ihren Annahmeverzugslohn den Verdienst aus dem neuen Job anrechnen lassen.
Verhandlungsposition entscheidend: Eine gute Verhandlungsposition ist somit entscheidend, wenn es darum geht, sich eine möglichst hohe Abfindung zu sichern. Ein neuer Job bedeutet dabei oft Zeitdruck, weil der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Termin anfangen soll. Das wiederum sendet ein entsprechendes Signal an den Arbeitgeber und schmälert die Chancen auf eine hohe Abfindungssumme. Einen lukrativen neuen Job möchten Arbeitnehmer natürlich trotzdem gerne annehmen und sollten das auch tun. Der alte Arbeitgeber sollte dies jedoch nach Möglichkeit nicht unbedingt merken. So bewahrt man sich seine gute Verhandlungsposition im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses. Noch besser für Abfindungsverhandlung ist es natürlich, wenn der Arbeitnehmer erst gar keinen neuen Job annimmt, sondern in der Zwischenzeit die Füße stillhält, sich vielleicht auch einfach mal etwas erholt und seine Bewerbungsunterlagen ordnet, sodass er wieder starten kann, wenn das Verfahren beendet ist.
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9.1.2018
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