München (ots) –
Am 15. Juli 2021 hat Nichia Corporation (“Nichia”) am Landgericht Düsseldorf ein Schadensersatzverfahren gegen WOFI Leuchten Wortmann & Filz GmbH (“WOFI”) eingeleitet. Das Verfahren beruht auf einem Endurteil des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 132/16), in welchem die Verletzung von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) durch WOFI festgestellt wurde. WOFI ist ein Hersteller von Wohnraumleuchten und deutsches Tochterunternehmer des taiwanesischen LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd..
WOFI argumentierte anfänglich damit, dass der Umfang der Schadensersatzverpflichtung auf die in dem Endurteil ausdrücklich benannten zwölf Produkttypen begrenzt sei, und verweigerte eine Rechnungslegung für weitere Produkttypen. Angesichts dieser Verweigerung leitete Nichia ein Zwangsvollstreckungsverfahren bei Gericht ein, das die Rechtsauffassung von Nichia bestätigte (sehen Sie dazu http://www.nichia.co.jp/specification/about_nichia/press/2020_110401-D.pdf). WOFI erteilte Rechnungslegung über insgesamt 184 Produkttypen.
Nach Auffassung von Nichia beläuft sich ein angemessener Schadensersatz auf 4,5 Millionen EUR. Dieser Betrag basiert auf der seitens WOFI getätigten Rechnungslegung für die 184 Produkttypen. Nachdem WOFI einen derartigen Schadensersatz abgelehnt hat, hat Nichia nunmehr das gerichtliche Verfahren gegen WOFI begonnen.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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