Nachdem der Bundesgerichtshof jüngst mit Urteil vom 25.05.2020 entschieden hat, dass die Volkswagen AG dem Erwerber eines PKW mit Dieselmotor des Typs EA 189 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz haftet, hat das OLG Karlsruhe jetzt mit Urteil vom 27.05.2020, 13 U 510/19 auch die AUDI AG aufgrund des Inverkehrbringens eines mit diesem Motor ausgestatteten Fahrzeugs zu Schadensersatz verurteilt. AUDI hatte nicht bestritten und damit prozessual zugestanden, dass die in dem Motor EA 189 enthaltene Steuerungssoftware, bei der es sich nach Ansicht des BGH um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, von der AUDI AG gemeinsam mit der Firma BOSCH für den gesamten VW-Konzern entwickelt und weltweit in Fahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 189 eingesetzt wurde.
Inhaber eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs des Volkswagen-Konzerns, die im Zeitpunkt des Erwerbs von der illegalen Software keine Kenntnis hatten, könnten danach von der AUDI AG Schadensersatz verlangen und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem erworbenen Fahrzeug um einen AUDI, einen VW, einen Skoda, einen Seat oder ein sonstiges mit dem Motor EA 189 ausgestattetes Modell des VW-Konzerns handelt. Ansprüche gegen die AUDI AG wären noch nicht verjährt.
Laut Volkswagen soll die Software weltweit in rund 11 Mio. Fahrzeugen verbaut sein.
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