Wie in der Pressemitteilung zuvor bekanntgegeben (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108768/5110381) handelte es sich bei der sichergestellten Flagge nach rechtlicher Prüfung nicht um eine Reichskriegsflagge. Eine Strafanzeige wurde nicht erstattet und die Flagge nach Beendigung der Versammlung an den Eigentümer herausgegeben.
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