In der gestrigen Meldung haben wir irrtümlich berichtet, dass die Autofahrerin aus Rhede aufgrund eines Fahrverbotes nicht berechtigt gewesen sei, ein Kraftfahrzeug zu führen. Da ein mögliches Fahrverbot Gegenstand eines schwebenden Verfahrens ist, besaß ihre Fahrerlaubnis jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls Gültigkeit. Die Polizeibeamten hatten bei der Überprüfung der Daten leider eine falsche Information bekommen. Die Frau meldete sich nach der Presseveröffentlichung, sodass der Fall überprüft und richtig gestellt wurde.
Zudem hieß es in der Meldung, dass der andere beteiligte Autofahrer 56 Jahre alt gewesen sei. Richtig ist, dass dieser 28 Jahre ist. Wir bitten die fehlerhaften Angaben zu entschuldigen.
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