Nach Körperverletzungsdelikt in der Düsseldorfer Altstadt – Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen versuchten Totschlags – 21-Jähriger aus dem Rhein-Kreis Neuss in Untersuchungshaft
Nach einer gefährlichen Körperverletzung am vorletzten Wochenende in der Düsseldorfer Altstadt hat das Polizeipräsidium in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Mitte vergangener Woche beim zuständigen Kriminalkommissariat 11 eine Mordkommission (“MK Wibbel”) eingerichtet. So konnte zwischenzeitlich gegen einen 21-Jährigen aus Dormagen ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erwirkt werden. Vorgestern stellte sich der Beschuldigte mit seinem Anwalt bei der Polizei. Er schweigt zu den Vorwürfen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei war zur Tatzeit am Sonntag, 18. Oktober, gegen 2 Uhr der 38-jährige Geschädigte aus Solingen mit Begleitern in der Altstadt unterwegs, als man in der Schneider-Wibbel-Gasse, Ecke Bolkerstraße, in Streit mit einer anderen Personengruppe geriet. Es entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf das Opfer zu Boden stürzte. Der 21-jährige Hauptbeschuldigte trat dann nach Zeugenangaben auf den am Boden liegenden 38-Jährigen mehrfach ein, hierbei wohl auch gezielt gegen den Kopf. Anschließend entfernte sich der Schläger mit seinen Begleitern. Polizei und Rettungsdienste waren schnell vor Ort und die Tatbeteiligten konnten ermittelt und festgehalten werden. Die anschließenden Zeugenbefragungen sowie die Auswertung der Verletzungsmuster des 38-Jährigen führten danach zur rechtlichen Bewertung, dass es sich, über eine gefährliche Körperverletzung hinaus, auch um ein mögliches versuchtes Tötungsdelikt handeln könnte. Anhand der zusammengetragenen Beweise erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Am Mittwoch stellte sich der 21 Jahre alte Dormagener mit seinem Rechtsanwalt bei der Polizei und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, auch zu Tatbeteiligungen weiterer Personen, dauern an.
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