Gemeinsam mit Mitarbeitern der Ordnungsämter Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg sowie einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Kreises Groß-Gerau, kontrollierte die Polizei am Donnerstag (27.01.), in der Zeit zwischen 14.00 und 21.00 Uhr die Einhaltung von Regeln der Coronaschutzverordnung.
Überprüft wurden von den Ordnungshütern hierbei Geschäfte welche körpernahe Dienstleistungen anbieten, Lokalitäten, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung besteht sowie Hotels, Gaststätten und Spielotheken.
Im Rahmen der Kontrollen wurden über 200 Personen überprüft und hierbei insgesamt 47 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung und Verstöße gegen die 2G/2G+/3G-Regel festgestellt.
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