Fr. Okt 4th, 2024
Der betroffene Fahrer.
Dortmund (ots) –

Lfd. Nr.: 0028

Es muss nicht immer das Handy sein, das im Straßenverkehr ablenkt. Das beweist der Fall eines Lkw-Fahrers aus den Niederlanden vom 29. November 2015.

Der Mann fuhr mit seinem Sattelzug gegen 10.50 Uhr auf der A 1 in Richtung Bremen. Zwischen den Anschlussstellen Gevelsberg und Volmarstein durfte er maximal 80 km/h fahren. Da er es allerdings auf 89 km/h brachte, schoss die Kamera an einer Geschwindigkeitsmessstelle ein Foto von ihm. Ob der Fahrer hiervon allerdings etwas mitbekam, darf angezweifelt werden. Denn anstatt auf den Verkehr zu achten, widmete er sich offensichtlich lieber seinem Buch. Dass es sich dabei um den Tatbestandskatalog handelte, ist unwahrscheinlich. Zumindest könnte er in diesem lesen, dass sein Geschwindigkeitsverstoß 15 Euro kostet.

Das Lesen eines Buches ist nicht wortgenau im Tatbestandskatalog genannt. Entsprechende Verstöße können in den Bereich der “Sichtbeeinträchtigung” fallen und sind mit 10 Euro Verwarnungsgeld belegt.

Die Dortmunder Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Ablenkungen im Straßenverkehr und den damit verbundenen Gefahren. Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden nicht auf die Straße schaut, fährt fast 30 Meter im Blindflug.

Seien Sie mit den Gedanken beim Fahren und lassen Sie sich nicht ablenken!

Hinweis an alle Medienvertreter: Das Bild können Sie gerne verwenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund Dana Seketa Telefon: 0231/132-1029 Fax: 0231-132 9733 E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de http://www.polizei.nrw.de/dortmund/

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