Es wurden insgesamt 6 Strafanzeigen wegen Diebstahls, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, Beleidigung und Hausfriedensbruch gefertigt.
Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik im Fanblock Hoffenheim wurden insgesamt von 36 Personen, die für Straftaten in Frage kommen, die Personalien festgestellt. “Unter Zuhilfenahme der guten Videotechnik im Stadion wird es möglich sein, die Täter zu identifizieren” – so der Polizeiführer Ed Freyhoff.
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