Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Dortmunder Polizei als Ergänzung zur Pressemeldung Nr. 0451, Tötungsdelikt in Hamm-Mitte.
In den späten Abendstunden des gestrigen Tages kam es in einer Wohnung in der Hammer Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 33-jährigen Mann aus Hamm und dem 50-jährigen Beschuldigten, ebenfalls in Hamm wohnhaft. Der Beschuldigte stach dabei seinem Opfer, das sich keines Angriffs bewusst war, u. a. mit einem Messer mit großer Klinge in den Hals. Nachdem sich das Opfer aus der Wohnung gerettet hatte, brach es vor dem Haus zusammen und verstarb an den Folgen der Verletzung einige Zeit später in einem Krankenhaus.
Der Beschuldigte brachte sich sodann selbst lebensgefährliche Verletzungen bei und befindet sich seitdem in intensivmedizinischer Behandlung; sein Zustand ist weiterhin instabil.
Das Amtsgericht Hamm erließ antragsgemäß Haftbefehl wegen Mordes.
Zum Tatmotiv können bislang keine genaueren Angaben gemacht werden; es könnte sich um Eifersucht handeln, da sich das Opfer in der Wohnung der ehemaligen Freundin des Beschuldigten aufhielt.
Ermittelnder Staatsanwalt ist Dr. Heiko Artkämper, Staatsanwaltschaft Dortmund, Tel.: 0231/926-26205.
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