Die behördlichen Ermittlungen vor dem Hintergrund öffentlicher Auftritte eines 57-jährigen Angehörigen der PD Hannover bei sogenannten Querdenker-Versammlungen sind abgeschlossen. Die Behörde hat eine Disziplinarklage erhoben und beantragt, den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Somit hat die PD Hannover das Verfahren aus der Hand gegeben; die Verfahrenshoheit liegt nunmehr beim Verwaltungsgericht Hannover.
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