Mit dem einsetzenden Berufs- und Schülerverkehr haben am Dienstag in vielen Orten im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover die Kontrollen bereits am Morgen begonnen. Ein Großteil der dabei verzeichneten Verstöße gegen die geltenden Corona-Beschränkungen betraf erneut fehlende Mund-Nase-Bedeckungen, die nicht nur im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), sondern unter anderem auch in den Fußgängerzonen laut Corona-Verordnung vorgeschrieben sind.
Je nach Tageszeit war die Fußgängerzone in Hannovers Innenstadt auch am Dienstag mäßig bis stark frequentiert. Die Polizei schätzt, dass rund 90 Prozent der Passanten eine Mund-Nase-Bedeckung trugen. Personen ohne geeignete Maske setzten diese nach Ansprache durch die Polizei unverzüglich auf. In den meisten Fällen erklärten sie die Verstöße mit Unwissenheit darüber, in welchen Bereichen die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss.
Um 9:00 Uhr fiel eine größere Ansammlung von Personen am Raschplatz auf. Die Gruppe wurde von den Beamten angesprochen und sensibilisiert, auf die Einhaltung der Abstände zueinander zu achten. Dem wurde nach Ansprache Folge geleistet.
Im Verlauf des Einsatzes in der Innenstadt wurden erneut auch mehrere Geschäfte auf Einhaltung der Corona-Regelungen kontrolliert. Dabei konnten vier Friseurgeschäfte, die am Montag noch aufgrund des jeweils fehlenden Hygienekonzeptes beanstandet wurden, die erforderlichen Unterlagen am Dienstag vorlegen. Allerdings fielen vier weitere Friseurbetriebe an der Kramerstraße (2x), an der Karmarschstraße sowie im Bereich Rossmühle auf, weil ebenfalls kein Hygienekonzept vorhanden war. Zwar konnten keine Verstöße gegen Hygienevorschriften vor Ort festgestellt werden, dennoch wurde das fehlende Konzept jeweils nachgefordert. Sollte der Anordnung nicht nachgekommen werden, droht den Geschäften die Schließung.
Gleiches gilt für zwei Friseurbetriebe am Marstall und an der Andreaestraße. Der Inhaber des Betriebs am Marstall erschien am frühen Abend jedoch mit einem Hygienekonzept in der Polizeistation Raschplatz. Nach Prüfung wurde jedoch klar, dass dieses so nicht ausreicht. Der Betreiber wollte daraufhin am Mittwoch ein neues Konzept vorlegen. Bis dahin wurde ihm der Betrieb des Geschäfts untersagt. Gegen 20:35 Uhr kam der Mann dann ein zweites Mal zur Polizeistation, um das überarbeitete Konzept vorzulegen. Dieses erschien den Beamten nunmehr schlüssig, so dass die Schließungsverfügung für sein Geschäft aufgehoben wurde.
Beamte des Polizeikommissariats Hannover-Südstadt beanstandeten um 15:00 Uhr an einem Kiosk an der Sallstraße, dass der 34 Jahre alte Verkäufer keine Mund-Nase-Bedeckung trug. Um 17:20 Uhr wurde ein 36-Jähriger Kioskinhaber an der Krausenstraße aufgrund desselben Verstoßes von den Einsatzkräften kontrolliert. Ebenso erging es einem 61-Jährigen Kioskbetreiber an der Straße “Auf dem Hollen”, der gegen 18:50 Uhr durch die Polizei dabei erwischt wurde, wie er keine Mund-Nase-Bedeckung trug. Gegen alle drei Männer wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Burgdorf stand am Dienstag bei den Kontrollen unter anderem der ÖPNV im Fokus. So wurden ab 9:00 Uhr beispielsweise an den S-Bahnhöfen in Bissendorf und in Mellendorf mehrere Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet. Im weiteren Verlauf der Kontrollen wurden insbesondere Schülerinnen und Schüler von den Beamten angesprochen und sensibilisiert.
Um 15:00 Uhr ahndeten die Beamten bei der Überprüfung eines Einkaufsmarktes in Langenhagen einen Verstoß gegen die Maskenpflicht durch zwei 41 und 46 Jahre alte Mitarbeiter. Bei einer erneuten Überprüfung gegen 18:00 Uhr trugen die Angestellten wieder keine Mund-Nase-Bedeckung. Die Personen zeigten sich zudem uneinsichtig bezüglich der Einhaltung der Corona-Beschränkungen. In Absprache mit der Stadt Langenhagen wurde der Einkaufsmarkt daraufhin geschlossen.
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